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| Eigenen Artikel verfassen AbnutzungDie Abnutzung steht für eine Minderung des Wertes oder der Qualität einer Sache, durch Gebrauch. Die Rechtswissenschaft unterscheidet dabei zwischen normaler- und übermäßiger Abnutzung. Diese Abgrenzung ist vor allem im Mietrecht von Bedeutung. Um den genauen Abnutzungsgrad bestimmen zu können, ist eine Untersuchung der Handlung, die zur Abnutzung führte, anzuschauen. Liegt rechtmäßiger Gebrauch vor, ist in der Regel davon auszugehen, dass eine normale Abnutzung gegeben ist. Liegt hingegen eine rechtswidrige Handlung vor, führt dies im Normalfall dazu, dass von einer übermäßigen Abnutzung gesprochen werden kann.
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| Thema | Forum | Letzter Kommentar |
| Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemässen Gebrauch | Wiki | 03.05.2010 11:20 |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| mietrecht, schönheitsreparaturen, zivilrecht |
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