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Abmahnung Arbeitsrecht


Eine Abmahnung im Arbeitsrecht wird auch als „gelbe Karte“ bezeichnet. Sie ist eine ernstzunehmende Vorstufe zur Kündigung des Arbeitgebers.

Durch die Abmahnung „Arbeitsrecht“ wird der Arbeitnehmer auf ein Fehlerverhalten hingewiesen. Ihm wird auferlegt, dass er scheinbar Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis missachtet und verletzt hat.

Mithilfe der Abmahnung „Arbeitsrecht“ soll der Arbeitnehmer nicht nur auf sein Verhalten hingewiesen werden, sondern auch vor weitergehenden Maßnahmen, wie zum Beispiel der Kündigung als ultima ratio, gewarnt werden.

Liegt eine Abmahnung vor, besteht allerdings die Möglichkeit sich dagegen zu wehren. Ist der Arbeitnehmer der Meinung, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgte, dann besitzt der Arbeitsnehmer das Recht auf Gegendarstellung und Löschung der Abmahnung aus der Personalakte. Ist dieses aufgrund der prekären Situation mit dem Arbeitsgeber nicht machbar, dann besteht noch die Option den Arbeitgeber darauf zu verklagen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 10.06.2010, 14:55
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
abmahnung, arbeitsrecht, gelbe karte



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