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| Eigenen Artikel verfassen AbgeordneterAbgeordneter ist ein von Wählern in eine Volksvertretung (Parlament) gewählte Person. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (MdB) werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen (vgl. Art. 38 GG). Die Abgeordneten des Bundestages besitzen Indemnität und Immunität (vgl. Art. 46 GG). Als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet man die Abgeordneten des Landtages eines Bundeslandes.
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