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Abgaben, öffentliche Abgaben


Unter Abgaben werden Geldleistungen verstanden, die natürliche oder juristische Personen an
öffentliche Institutionen leisten müssen
.

Dazu gehören beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren, welche seitens des Staates eingefordert werden.

OVG-Rheinland-Pfalz zur Zulässigkeit von Mindestgebühren zur Abfallentsorgung

OVG-Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 12 A 11962/03.OVG, Verkündungsdatum 15.03.2004:

Satzungsrechtliche Bestimmungen zur Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren, die an die in § 13 Abs. 1 S. 2 KrW-/AbfG normierte Überlassungspflicht anknüpfen, verstoßen nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz.

Die Erhebung einer Mindestgebühr ist, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung, bereits dann zulässig, wenn die Voraussetzungen der in § 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG begründeten Pflicht zur Überlassung von Abfällen zur Beseitigung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorliegen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 16:28
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
abgaben, allgemeines recht, öffentliche abgaben



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