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| Eigenen Artikel verfassen Abgaben, öffentliche AbgabenUnter Abgaben werden Geldleistungen verstanden, die natürliche oder juristische Personen an öffentliche Institutionen leisten müssen. Dazu gehören beispielsweise Steuern, Beiträge und Gebühren, welche seitens des Staates eingefordert werden. OVG-Rheinland-Pfalz zur Zulässigkeit von Mindestgebühren zur Abfallentsorgung OVG-Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 12 A 11962/03.OVG, Verkündungsdatum 15.03.2004: Satzungsrechtliche Bestimmungen zur Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren, die an die in § 13 Abs. 1 S. 2 KrW-/AbfG normierte Überlassungspflicht anknüpfen, verstoßen nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Die Erhebung einer Mindestgebühr ist, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung, bereits dann zulässig, wenn die Voraussetzungen der in § 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG begründeten Pflicht zur Überlassung von Abfällen zur Beseitigung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorliegen.
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| Lesezeichen |
| Stichworte |
| abgaben, allgemeines recht, öffentliche abgaben |
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