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Abfindung Höhe


Die Abfindungshöhe ist gesetzlich nicht geregelt. Dementsprechend ist sie immer individuell verhandelbar und kann dementsprechend von Fall zu Fall schwanken.
Allerdings gibt es eine sogenannte „Messlatte“, diese besagt, dass die Regelabfindung ungefähr ein halbes Bruttomonatseinkommen pro Beschäftigungsjahr beträgt.

In der Praxis ist für die Abfindungshöhe oftmals von Bedeutung in welcher Situation sich der Arbeitnehmer befindet. Ist sicher, dass die drohende Kündigung des Arbeitgebers berechtigt ist, kann es sein, dass die Abfindungshöhe oftmals unter der „Regelabfindung“ liegt. Im umgekehrten Fall hingegen, kann die Abfindung weit über dem liegen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 29.07.2010, 15:30
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
abfindung, abfindungsvertrag, zivilrecht



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