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Neuer Punkte-Tacho für mehr Verkehrssicherheit

29.02.2012, 16:31 | Verkehrsrecht | Autor: Juraforum | 0 Kommentare


Mehr Verkehrssicherheit – das ist das Ziel. Daher wird das Bundesverkehrsministerium das Verkehrszentralregister und das Punktesystem einfacher, gerechter und transparenter gestalten.

"Künftig sollen nur noch die Verstöße erfasst werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind“, sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer. In Berlin stellte er die Eckpunkte für die Neuregelung des Punktesystems vor.
So könne die Fahreignung derjenigen, die unbelehrbar und wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstoßen, bewertet und registriert werden, erklärte der Minister weiter.

Übersichtlichkeit durch Punkte-Tacho
Künftig wird es nur noch zwei Punktekategorien geben: Ein Punkt für schwere Verstöße, zwei Punkte für besonders schwere Verstöße. Ein so genannter Punkte-Tacho zeigt die Stufen des neuen
Bewertungssystems:1 bis 3 Punkte liegen im grünen Bereich und gelten als Vormerkung4 bis 5 Punkte stellen den gelben Bereich dar und gelten als Ermahnung6 bis 7 Punkte bilden den roten Bereich und gelten als Verwarnung8 Punkte liegen im schwarzen Bereich und bedeuten Entzug des Führerscheins.
Keine Generalamnestie für Verkehrssünder Ramsauer machte deutlich, dass die Punkte aus dem jetzigen System in das neue System überführt werden. „Eine Generalamnestie, also einen Punkteerlass und damit Freibrief für Raser und Alkoholfahrer wird es nicht geben“, betonte der Minister.
Die jetzt vorgestellten Eckpunkte sollen eine breite fachliche und gesellschaftliche Diskussion einleiten. Anschließend wird die Bundesregierung daraus einen Gesetzentwurf erarbeiten.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Foto: © Martinan @ Fotolia.com



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