( dauerhaft?)  

JuraForum.deNachrichtenVerkehrsrechtBetriebsgefahr tritt hinter grobem Verschulden zurück 

Betriebsgefahr tritt hinter grobem Verschulden zurück

18.08.2010, 12:38 | Verkehrsrecht | 0 Kommentare |


Naumburg/Berlin (DAV). Linksabbieger haben eine besondere Sorgfaltspflicht. Wenn sie aber selbst beim Abbiegen überholt werden und es zu einem Unfall kommt, dann kann grobes Verschulden vorliegen - und der Unfallverursacher muss zahlen. So entschied das Oberlandesgericht Naumburg am 25. März 2010 (AZ: 1 U 113/09), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Am Ende einer durchgezogenen Linie bog ein Traktorfahrer mit seinem Fahrzeug samt Anhänger nach links in ein Grundstück ab. Dabei kollidierte er mit einem hinter ihm fahrenden Auto, das noch in der Überholverbotszone zum Überholen angesetzt hatte.

Das Gericht machte zwar deutlich, dass dem Abbiegenden eine Ankündigungs- und Einordnungspflicht treffe und er zugleich zur äußersten Sorgfalt und doppelten Rückschau verpflichtet sei. Doch der Unfall allein sei hier kein Beweis dafür, dass er seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Auch bei doppelter Rückschau könne nicht jeder Unfall vermieden werden. Dies gelte vor allem, wenn der Unfallgegner sich überraschend verkehrswidrig verhalte, wie im vorliegenden Fall durch das eigentlich verbotene Überholmanöver geschehen.

Ein Überholmanöver sei generell ein Vorgang, der die Gefahr eines Unfalls erhöhe. Daher wiege es umso schwerer, wenn ein Verkehrsteilnehmer das Verbot vorsätzlich verletze und sich über die Verkehrsordnung bewusst hinwegsetze, so die Richter.

Demnach gilt: Wer gegen ein Überholverbot verstößt und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, hat keinen Schadensersatzanspruch, soweit den Unfallgegner kein nachweisbares Verschulden trifft. Auch die erhöhte Betriebsgefahr landwirtschaftlicher Zugmaschinen mit Anhängern tritt gegenüber derart groben Verkehrsverstößen zurück.

Quelle: Verkehrsrechtsanwälte im DAV

Foto: © Martinan @ Fotolia.com



Nachricht bewerten:  

Nachricht per E-Mail verschicken:

  1. 9 + 2 =
Hinweise:
Die hier eingegebenen Daten werden von uns nur dazu verwendet, die E-Mail zu versenden. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte oder eine Analyse zu Marketing-Zwecken. Ihre IP-Adresse und E-Mail werden aus Sicherheitsgründen gespeichert.



Kommentare (0):

Es sind keine Kommentare zu "Betriebsgefahr tritt hinter grobem Verschulden zurück" vorhanden.

Jetzt einloggen oder registrieren, um diese Nachricht im Forum zu kommentieren.


Weitere Nachrichten zu Verkehrsrecht


Ähnliche Themen in den JuraForen




JuraForum.deNachrichtenVerkehrsrechtBetriebsgefahr tritt hinter grobem Verschulden zurück 

Wiki

Lexikon

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


http://www.juraforum.de/verkehrsrecht/betriebsgefahr-tritt-hinter-grobem-verschulden-zurueck-328923

"Betriebsgefahr tritt hinter grobem Verschulden zurück - Verkehrsrecht" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN