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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZVG§ 90 Abs. 1 ZVG 

Entscheidungen zu "§ 90 Abs. 1 ZVG"

Übersicht

BFH – Urteil, II R 28/07 vom 13.12.2007

1. Ein unaufgegliederter Grunderwerbsteuerbescheid über den Erwerb mehrerer Grundstücke aufgrund eines Gesamtausgebots in einem Zwangsversteigerungsverfahren ist hinreichend bestimmt, wenn die Grunderwerbsteuer für jedes Grundstück anhand des Bescheids und ggf. weiterer dem Steuerpflichtigen bekannter Unterlagen zweifelsfrei ermittelt werden kann.

2. Der gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzte Grundstückswert ist für die Berechnung des neben dem Meistgebot als weitere Gegenleistung anzusetzenden Forderungsverlusts gemäß § 114a ZVG nicht bindend, wenn der Erwerber mangels Rechtsschutzinteresses im Zwangsversteigerungsverfahren keinen Antrag auf Änderung dieser Festsetzung stellen konnte.

OLG-CELLE – Urteil, 3 U 92/06 vom 09.08.2006

Fällt das nach § 90 Abs. 1 ZVG erworbene Eigentum des Ersteigerers eines Grundstücks durch Aufhebung des Zuschlags rückwirkend wieder dem ursprünglichen Eigentümer zu, so kommen wegen zwischenzeitlicher Verschlechterungen des Grundstücks Schadensersatzansprüche der ursprünglichen Eigentümer gemäß §§ 989, 990 BGB analog ab dem Zeitpunkt in Betracht, ab dem dem Ersteigerer eine begründete Beschwerde gegen den Zuschlag bekannt geworden ist.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 232/03 vom 04.03.2004

1. Wer ein Wohnungseigentum im Weg der Zwangsversteigerung erwirbt, muss sich nicht entgegenhalten lassen, der vorherige Wohnungseigentümer habe auf Ansprüche gegen die übrigen Wohnungseigentümer auf erstmalige Herstellung eines dem Aufteilungsplan entsprechenden Zustands verzichtet oder ein entsprechendes Recht verwirkt.

2. Wer beim Erwerb von Wohnungseigentum die Abweichung der Bauausführung von der Teilungserklärung nicht (positiv) kannte, aber hätte erkennen können, handelt in der Regel nicht rechtsmissbräuchlich, wenn er gegen die übrigen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands geltend macht.

3. Die Gefahr erheblicher Bauschäden kann nach Treu und Glauben der Durchsetzung eines Anspruchs auf erstmalige Herstellung eines der Teilungserklärung entsprechenden Zustands entgegenstehen (hier: Versetzung einer tragenden Kellerinnenwand).

BGH – Urteil, XII ZR 136/05 vom 23.04.2008

OLG-HAMM – Urteil, 5 U 25/05 vom 11.08.2005

BGH – Beschluss, IXa ZB 247/03 vom 10.10.2003

BGH – Beschluss, IXa ZB 179/03 vom 18.07.2003

BGH – Beschluss, IXa ZB 43/03 vom 14.02.2003


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

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