Die wirtschaftliche Eingliederung aufgrund der Vermietung eines Grundstücks, das die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstätigkeit der Organgesellschaft bildet, entfällt, wenn für das Grundstück Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung angeordnet wird.
1. § 156 Abs. 1 ZVG bezieht sich nur auf laufende wiederkehrende öffentliche Grundstückslasten, nicht aber auf einmalige öffentliche Lasten wie Herstellungsbeiträge i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA (Abweichung von OVG LSA, Urt. v. 23. September 2004 - 1 L 264/04 -).
2. Zur Unterscheidung zwischen Inhalts- und Bekanntgabeadressat bei der Zwangsverwaltung des herangezogenen Grundstücks.
Der Bescheid über einen Herstellungsbeitrag zur anteilmäßigen Finanzierung der Investitionskosten der öffentlichen Entwässerungsanlagen ist nicht dem Zwangsverwalter, sondern dem Grundstückseigentümer bekannt zu geben.