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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZSEG§ 16 ZSEG 

Entscheidungen zu "§ 16 ZSEG"

Übersicht

OLG-NUERNBERG – Beschluss, 5 W 781/06 vom 16.05.2006

1. Ein Sachverständiger verwirkt seinen Entschädigungsanspruch, wenn sein Gutachten unverwertbar ist, weil bei dessen Ausarbeitung Dritte in einer Weise mitgewirkt haben, dass seine persönliche Verantwortung für das Gutachten nicht mehr gewährleistet ist, und der Sachverständige bei Übernahme des Auftrags erkennen konnte, dass er allein nicht über das zur vollständigen Erfüllung des Auftrags erforderliche Fachwissen verfügt.

2. Dies gilt nicht für solche Arbeiten, die das Gericht noch bei ihm in Auftrag gibt, obwohl es bereits hätte erkennen können, dass der Sachverständige die Ausarbeitung des Gutachtens in unzulässiger Weise Dritten überlassen hat.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 276/02 vom 23.03.2005

Wird ein Sachverständiger zur mündlichen Verhandlung geladen, um sein schriftliches Gutachten zu erläutern, ist diese Anordnung noch Teil des bisherigen Auftrags, mit der Folge, dass er für die schriftliche Erläuterung nach dem Recht zu entschädigen ist, das zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für das schriftliche Gutachten galt.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 10 W 10/05 vom 01.03.2005

Eine schuldhafte Herbeiführung der Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens durch den Sachverständigen kann nicht angenommen werden, wenn eine angeordnete Begutachtung letztlich daran scheitert, dass die beweisbelastete Partei nicht für die erforderliche Baufreiheit Sorge trägt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 25 W 27/04 vom 06.05.2004

Der wegen Anscheins der Befangenheit erfolgreich abgelehnte Sachverständige verliert seinen Honorierungsanspruch nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung der Unverwertbarkeit seines Gutachtens. Dies erfordert die Wahrung der inneren Unabhängigkeit des Sachverständigen als Gehilfe des Richters. Grobe Fahrlässigkeit setzt außer objektiver Sorgfaltsverletzung auch ein schweres subjektiv zurechenbares Verschulden voraus; hierbei ist die Individualität des Sachverständigen zu berücksichtigen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 W 6/04 vom 15.04.2004

Zum Einfluss einer überlangen Bearbeitungsdauer auf die Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 12 W 111/03 vom 10.03.2004

Zu den Voraussetzungen für den Wegfall des Entschädigungsanspruches eines Sachverständigen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 W 53/03 vom 18.09.2003

Die Gerichtskasse ist nicht befugt, im Wege des Vorschusses Zahlungen an einen Sachverständigen zu leisten, die bei ihr noch nicht von den Parteien eingezahlt worden waren.

OLG-DRESDEN – Beschluss, 3 Ws 9/03 vom 11.03.2003

Zur Zeugenentschädigung.

OLG-DRESDEN – Beschluss, 3 Ws 10/03 vom 11.03.2003

Zur Zeugenentschädigung.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 WF 226/02 vom 13.01.2003

Ein unverwertbares Gutachten führt nicht automatisch zum Wegfall des Vergütungsanspruchs. Die Anleitungsfunktion des Gerichts gemäß § 404a ZPO ist zu berücksichtigen.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 14 W 363/02 vom 24.06.2002

Ein Sachverständiger muß im Rahmen der ihm obliegenden Vorprüfung (§ 407 a ZPO) ihm bekannte Umstände offenbaren, die Zweifel an seiner Unbefangenheit wecken können (hier: frühere private Tätigkeit für einen Beteiligten). Versäumt er den gebotenen Hinweis und wird er deshalb später erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, so verwirkt er seinen Entschädigungsanspruch, auch wenn ihm nur einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Für die Vorprüfung nach § 407 a ZPO kann der Sachverständige in der Regel keine Entschädigung verlangen, wenn er die erforderlichen Feststellungen ohne nennenswerten Arbeitsaufwand treffen kann.

OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 236/01 vom 09.04.2002

1. Die mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstände haben bei der Berechnungsgrundlage der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters außer Betracht zu bleiben, wenn dieser die Gegenstände verwertet hat.

2. Eine Verzinsung des Vergütungsanpruchs findet nicht statt.

OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 150/01 vom 18.02.2002

Zahlt der Kostenbeamte, gegebenenfalls nach gerichtlicher Festsetzung gemäß § 16 Abs. 1 ZSEG, eine womöglich überhöhte Sachverständigenentschädigung aus, verursacht dies noch keine niederschlagungsfähigen Kosten der Partei iSv § 8 GKG, weil sich ihre Kostentragungspflicht gegenüber der Gerichtskasse nicht nach dem tatsächlich gezahlten, sondern nach dem richtigerweise zu zahlen gewesenen Betrag richtet.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 77/99 vom 30.06.1999

Zur Frage, wie das neue Verfahrensrecht auf Vergütungsansprüche von Betreuern aus der Zeit vor dem 1. Januar 1999 angwendet wird.

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 6 W 68/08 vom 10.10.2008

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 6 W 154/07 vom 19.02.2008

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 Ta 201/05 vom 04.11.2005

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 10 WF 205/05 vom 04.10.2005

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-10 W 24/05 vom 16.06.2005

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, II-10 WF 42/04 vom 07.04.2005

OLG-KOELN – Beschluss, 4 WF 104/03 vom 08.04.2004

BGH – Beschluss, IX ZB 69/03 vom 04.12.2003

OLG-KOELN – Beschluss, 16 Wx 77/01 vom 11.05.2001

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 9 W 765/99 vom 09.12.1999

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 993/96 vom 13.01.1999

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1909/95 vom 13.01.1999

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1918/95 vom 13.01.1999

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1957/95 vom 13.01.1999

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 2136/95 vom 13.01.1999

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 2138/95 vom 13.01.1999


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