I.1 Zwischen der Firma "buecher.de AG" und der Internet-Domain "buecherde.com" besteht Verletzungsgefahr.
I.2 Für den Fall einer wettbewerbswidrigen Behinderung kann zum Schutz einer bekannten geschäftlichen Bezeichnung der Unterlassungsanspruch auch auf § 1 UWG gestützt werden, da § 15 Abs. 3 MarkG insoweit keinen Schutz gewährt.
OLG München Urteil 23.09.1999 - 29 U 4357/99 -
7 HKO 5649/99 LG München I