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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 793 II ZPO 

Entscheidungen zu "§ 793 II ZPO"

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 31/2002 vom 25.02.2002

Gegen einen Beschluss des Landgerichts, der über eine sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsvollstreckungsentscheidung (Zwangsgeldbeschluss) des Amtsgerichts in einem WEG-Verfahren befindet, ist die sofortige weitere Beschwerde nur zulässig bei Vorliegen eines neuen selbständigen Beschwerdegrundes, insbesondere eines neuen schweren Verfahrensfehlers, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht.

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