Voraussetzungen der Zulassung der sofortigen Weiteren Beschwerde im Verfahren über die Entlassung eine s Insolvenzverwalters
1. Der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient dem Zweck, divergierende Entscheidungen zu vermeiden. Er setzt voraus, dass eine Rechtsfrage von allgemeinem Interesse vorliegt, zu der eine wünschenswerte einheitliche Rechtsprechung bislang Fehlt.
2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde im Verfahren über die Entlassung eines Insolvenzverwalters geboten ist (hier verneint).