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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 621 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 621 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO"

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OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 WF 17/09 vom 11.02.2009

Wird eine Sorgerechtssache bei gleichzeitig anhängigem Scheidungsverfahren nicht als Folgesache behandelt, über die im Scheidungsverbund zu befinden ist, sondern als selbstständige Familiensache, dann sind die in dem einen Verfahren angeordneten Prozesskostenhilfe-Raten in dem anderen für die Berechnung der dortigen Prozesskostenhilfe-Raten lediglich als besondere Belastung zu berücksichtigen.

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