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Entscheidungen zu "§ 621 Abs. 1 Nr. 1 e ZPO"

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OLG-NAUMBURG – Beschluss, 14 UF 176/04 vom 27.10.2004

Eine Bestellung des Jugendamtes als Pfleger setzt voraus, dass keine als Einzelpfleger geeignete Person vorhanden ist. Dies erfordert sorgfältige Ermittlungen des Gerichts.

Eine Bestellung des Jugendamtes ist - auch wenn es allgemein zulässig sein könnte - aus anderen Gründen kritisch zu beurteilen, insbesondere wenn andere Behörden involviert sind, die derselben Behördenspitze zugeordnet sind wie das Jugendamt.

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