Zu den Urkunden, die eine Restitutionsklage gegen ein eine Kündigungsschutzklage abweisendes Urteil begründen könnten, zählen weder ein Vernehmungsprotokoll über entlastende Zeugenaussagen nach Rechtskraft noch der nachfolgende Beschluß des Strafgerichts, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen.
Aktenzeichen: 2 AZR 455/97
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 22. Januar 1998
- 2 AZR 455/97 -
I. Arbeitsgericht
Kiel
Urteil vom 23. Oktober 1995
- 2a Ca 1947/95 -
II. Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein
Urteil vom 05. Juni 1997
- 5 (4) Sa 10/97 -