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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 574 Abs. 2 n.F. ZPO 

Entscheidungen zu "§ 574 Abs. 2 n.F. ZPO"

Übersicht

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 11 W 96/01 vom 27.05.2002

Von der in einem Prozessvergleich enthaltenen Kostenregelung sind in Ermangelung im Vergleichstext enthaltener, entgegenstehender Umstände grundsätzlich solche Kosten nicht umfasst, über die bereits rechtskräftig entschieden ist. Eine Beweisaufnahme zum von den Parteien über den Wortlaut hinaus gewollten Inhalt der vergleichsweisen Kostenregelung findet im Kostenfestsetzungsverfahren nicht statt.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 11 W 97/01 vom 27.05.2002

Von der in einem Prozessvergleich enthaltenen Kostenregelung sind in Ermangelung im Vergleichstext enthaltener, entgegenstehender Umstände grundsätzlich solche Kosten nicht umfasst, über die bereits rechtskräftig entschieden ist. Eine Beweisaufnahme zum von den Parteien über den Wortlaut hinaus gewollten Inhalt der vergleichsweisen Kostenregelung findet im Kostenfestsetzungsverfahren nicht statt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 W 20/01 vom 31.01.2002

Erklärt der zur Erteilung eines Buchauszuges verurteilte Schuldner, die dem Gläubiger überreichten Unterlagen seien vollständig und läßt sich die Unvollständigkeit nicht feststellen, ist die Anordnung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO nicht gerechtfertigt.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 18 W 69/06 vom 03.05.2006

OLG-KOELN – Beschluss, 5 W 181/05 vom 13.02.2006

BGH – Beschluss, IX ZB 506/02 vom 10.04.2003

BGH – Beschluss, IX ZB 425/02 vom 13.03.2003

BGH – Beschluss, IX ZB 252/02 vom 23.01.2003

BGH – Beschluss, IX ZB 464/02 vom 16.01.2003

BGH – Beschluss, IX ZB 431/02 vom 21.11.2002

BGH – Beschluss, BLw 22/02 vom 17.10.2002

BGH – Beschluss, II ZB 16/02 vom 23.09.2002


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Gesetze

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