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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 560 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 560 ZPO"

Übersicht

BFH – Urteil, VI R 49/06 vom 18.12.2008

1. Aus dem Spielbanktronc finanzierte Zahlungen an die Arbeitnehmer der Spielbank sind keine steuerfreien Trinkgelder i.S. des § 3 Nr. 51 EStG.

2. Der Begriff des Trinkgelds, der auch § 3 Nr. 51 EStG zugrunde liegt, setzt grundsätzlich ein Mindestmaß an persönlicher Beziehung zwischen Trinkgeldgeber und Trinkgeldnehmer voraus.

3. Wenn der Arbeitgeber selbst Gelder tatsächlich und von Rechts wegen an- und einnehmen, verwalten und buchungstechnisch erfassen muss, sind dies keine dem Arbeitnehmer von Dritten gegebenen Trinkgelder i.S. des § 3 Nr. 51 EStG.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 30.07 vom 25.10.2007

Bei der Umbildung und Neuorganisation einer Körperschaft können deren Beamte verlangen, dass ihnen ein ihrem Statusamt entsprechender Aufgabenbereich übertragen wird.

BGH – Urteil, XII ZR 17/03 vom 28.09.2005

a) Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für Unterhaltsansprüche vor Inkrafttreten der Brüssel I-Verordnung (EuGVVO).

b) Unterhaltsansprüche eines nichtehelich geborenen kroatischen Kindes für die Zeit vor Inkrafttreten des HUÜ 73 für die Bundesrepublik Deutschland am 1. April 1987 richten sich gemäß Art. 21 EGBGB a.F. allein nach dem Recht des Staates, dem die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes angehörte.

BFH – Urteil, I R 85/03 vom 03.08.2005

1. Zur Begründung der Kirchensteuerpflicht durch Glaubensübertritt (Konversion).

2. An die Feststellungen des FG zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der BFH als Revisionsinstanz wie an eine Tatsachenfeststellung gebunden (§ 155 FGO i.V.m. § 560 ZPO). Die Bindungswirkung entfällt, soweit die erstinstanzlichen Feststellungen auf einem nur kursorischen Überblick über die zu behandelnde Materie beruhen.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 35.02 vom 09.08.2002

Nach der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorgenommen Auslegung des § 5 a des bayerischen Kommunalabgabengesetzes i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) hat der bayerische Landesgesetzgeber durch diese Vorschrift die §§ 127 bis 135 BauGB in der am 1. Januar 1997 geltenden Fassung in bayerisches Landesrecht überführt. Damit ist auch die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorgenommene Auslegung dieser Vorschriften des Baugesetzbuchs der Überprüfung im Revisionsverfahren grundsätzlich entzogen.

BGH – Urteil, V ZR 83/04 vom 26.11.2004

BGH – Beschluss, III ZR 235/03 vom 29.04.2004

BFH – Beschluss, V B 154/00 vom 19.01.2001


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