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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 541 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 541 ZPO"

Übersicht

BAYOBLG – Beschluss, RE-Miet 2/00 vom 22.02.2001

Allein nur weil die Mieter eine Werkmietwohnung zu einem Unterhalt der ortsüblichen Vergleichsmiete liegende Mietzins überlassen wird, besteht für den Vermieter nicht die Verpflichtung, bei einer Mieterhöhung nach § 2 MHG den ursprünglichen proportionalen Abstand zwischen Ausgangsmiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete einzuhalten.

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 3 REMiet 1/99 vom 15.02.2000

Folgende Klausel eines vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrages ist - wenn nicht besondere Umstände vorliegen - für den Mieter im Sinn des § 3 AGB Gesetz überraschend und damit nicht Vertragsbestandteil.

"Sollte das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Vertragszeit bzw. der gesetzlichen Fristen einverständlich beendet werden, zahlt der Mieter als pauschale Abgeltung der Kosten der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter den Betrag der zuletzt vereinbarten Kaltmiete für einen Monat".

Wenn die Klausel Vertragsbestandteil geworden wäre, wäre sie gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam, da sie dem Mieter konkludent den Nachweis abschneidet, daß dem Vermieter infolge der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses Kosten überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden sind.

OLG-HAMBURG – Beschluss, 4 RE-Miet 1/01 vom 06.06.2001

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 4 W-RE 525/00 vom 30.04.2001

OLG-BRAUNSCHWEIG – Beschluss, 1 RE-Miet -1/00 vom 31.08.2000

OLG-HAMBURG – Beschluss, 4 U 14/00 vom 03.05.2000

BGH – Beschluss, XI ZR 10/98 vom 15.02.2000

BAYOBLG – Beschluss, RE-Miet 1/99 vom 10.05.1999


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