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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 538 Abs. 1 Nr. 5 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 538 Abs. 1 Nr. 5 ZPO"

Übersicht

OLG-NAUMBURG – Urteil, 12 U 252/00 vom 07.03.2001

1. Ein Anwalt, der mit dem Pkw statt mit der Bahn zum Verhandlungstermin anreist, handelt in der Regel nicht schon deshalb schuldhaft.

2. Der Erlass eines zweiten Versäumnisurteils kommt nicht in Betracht, wenn nach dem ersten Versäumnisurteil bereits ein Endurteil ergangen war, das das Berufungsgericht wegen eines Verfahrensfehlers samt dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben hatte.

OLG-BAMBERG – Urteil, 4 U 208/03 vom 24.05.2004


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