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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 534 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 534 ZPO"

Übersicht

OLG-MUENCHEN – Urteil, 1 U 2149/06 vom 19.10.2006

1. Bei einem 34 Jahre alten Mann, der unter bewegungsabhängigen Thoraxschmerzen, Durchfall und Erbrechen leidet, ist die Diagnose Interkostalneuralgie und Magen/Darminfekt vertretbar. Eine Klinikeinweisung zum Ausschluss eines Herzinfarkts mittels EKG/Enzymuntersuchung war 1996 nicht geboten.

2. Zur (problematischen) Abgrenzung zwischen Befunderhebungsfehler und therapeutischer Aufklärung.

OLG-THUERINGEN – Beschluss, 4 U 800/05 vom 22.09.2005

1. Ist wegen Auslandsbezugs für eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts nicht das Land-, sondern das Oberlandesgericht - funktionell - zuständig, so muss bei Versäumung der Berufungs- und -begründungsfrist - wegen zunächst beim Landgericht eingelegter Berufung - der Wiedereinsetzungsantrag innerhalb der Frist des § 234 ZPO beim Oberlandesgericht gestellt werden.

2. Die Frist des § 234 (Abs. 1) ZPO wird nur dadurch gewahrt, dass der Wiedereinsetzungsantrag und die versäumten Rechtshandlungen gemäß §§ 236 Abs. 1, 237, 519 Abs. 1 ZPO bei dem Gericht angebracht werden, dem die Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung zusteht.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 126/06 vom 27.02.2009

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 4 U 177/07 vom 10.12.2008

OLG-CELLE – Urteil, 7 U 45/01 vom 20.03.2002

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 3 U 1428/00 vom 30.04.2001

BFH – Beschluss, V B 154/00 vom 19.01.2001


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