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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 533 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 533 ZPO"

Übersicht

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 76/08 vom 29.07.2009

1. Die Bank ist nicht verpflichtet, im Rahmen einer ordnungsgemäßen anleger- und objektgerechten Beratung über den Gewinn bzw. die Gewinnmarge aufzuklären, da es offensichtlich ist, dass die Bank mit Gewinnerzielungsabsicht handelt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den verdeckten Rückvergütungen ist nicht übertragbar.

2. Es stellt jedenfalls nicht immer eine Verletzung der Pflichten aus dem Beratungsvertrag dar, wenn die Bank nicht über den negativen Marktwert und dessen Höhe aufklärt.

3. Historische Marktdaten lassen grundsätzlich keine verlässliche Prognose über das zukünftige Marktgeschehen zu, gesicherte Rückschlüsse von historischen Daten auf die zukünftige Entwicklung des Spreads sind nicht möglich.

OLG-HAMBURG – Urteil, 7 U 94/08 vom 24.03.2009

1. Eine Äußerung wird verbreitet, wenn der Äußernde die Mitteilung auf eine Weise weitergibt, die es dritten Personen ermöglicht, sie außerhalb vertraulicher Beziehungen zur Kenntnis zu nehmen. Daher wird eine in deutscher Sprache abgefasste Meldung in einer zwar ausländischen, aber auch von Deutschland aus abrufbaren Internetseite auch im Geltungsbereich des deutschen Rechts verbreitet. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Meldung sich mit Personen befasst, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.

2. Sofern es um die Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geht, bei der der Verletzer im Ausland ansässig ist und von dort aus gehandelt hat, darf ein angerufenes deutsches Gericht nur von dem Ausmaß der Verbreitung ausgehen, das die Meldung innerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Rechts gefunden hat (EuGH, Urt. v. 7. 3. 1995, NJW 1995, S. 1881 ff., 1882: "Mosaiktheorie"). Dabei dürfen die Anforderungen an die Darlegungslast des Betroffenen nicht überspannt werden; denn es ist ihm in der Regel nicht möglich zu ermitteln, wie viele Personen die verbreitete Äußerung zur Kenntnis genommen haben.

3. Bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung darf es nicht unberücksichtigt bleiben, wenn der Verletzer freiwillig eine umfassende Richtigstellung veröffentlicht hat. Das gilt auch dann, wenn dadurch die erfolgte Beeinträchtigung nicht vollständig ausgeglichen worden ist, weil die Richtigstellung erst nach Erhebung der Klage auf Zahlung einer Geldentschädigung veröffentlicht worden ist.

4. Der Umstand, dass der Betroffene nicht versucht hat, die Veröffentlichung eines Widerrufs gerichtlich durchzusetzen, nachdem er durch die Veröffentlichung einer unzutreffenden Behauptung, die seine Privatsphäre betrifft, in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist, ist nicht geeignet, einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung auszuschließen; denn in einem solchen Fall bestehen nachvollziehbare Gründe dafür, dass der Betroffene dem Verbreiter keinen Anlass geben will, zu dieser Thematik eine weitere Veröffentlichung zu bringen.

BGH – Urteil, V ZR 208/07 vom 20.03.2009

Die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 5 BGB setzt voraus, dass sich die Aufrechnung gegen eine Forderung richtet, die Gegenstand des Rechtsstreits ist. Daran fehlt es hinsichtlich des die Hauptforderung übersteigenden Teils der Gegenforderung.

BAG – Beschluss, 1 ABR 93/07 vom 10.03.2009

1. Für die Erfüllung des Schriftlichkeitsgebots des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG genügt eine Mitteilung per E-Mail, wenn diese den Erfordernissen der Textform nach § 126b BGB entspricht.

2. Unrichtige, aber nicht offensichtlich falsche Angaben über die tarifliche Vergütung in einer betrieblichen Stellenausschreibung berechtigen den Betriebsrat nicht, die Zustimmung zur Einstellung eines Bewerbers nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG zu verweigern.

OLG-KOBLENZ – Urteil, 2 U 352/08 vom 29.01.2009

1. Ein Vertreter oder Verhandlungsgehilfe ist nur ausnahmsweise persönlich haftbar, wenn er am Vertragsschluss ein unmittelbar eigenes wirtschaftliches Interesse hat oder er insbesondere ein persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und hierdurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst hat.

2. Gehen die Kläger aus abgetretenem Recht aus einem bestrittenen Freistellungsanspruch der erstinstanzlich rechtskräftig zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilten Beklagten zu 1) gegen den Beklagten zu 2) vor, so entfaltet losgelöst, ob ein solcher Freistellungsanspruch, der an die Kläger abgetreten werden könnte, überhaupt besteht, die rechtskräftige Entscheidung der ersten Instanz gegen die Beklagte zu 1) gegenüber dem Beklagten zu 2) aufgrund einer erstinstanzlich erfolgten Beweisaufnahme keine Bindungswirkung.

3. Wird ein erstinstanzlicher Zahlungsantrag erstmalig im Berufungsverfahren auf einen abgetretenen Freistellungsanspruch gestützt, handelt es sich um eine Klageänderung im Sinne von § 533 ZPO.

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 7 Sa 75/08 vom 16.01.2009

Anrechnung der bei einem anderen Arbeitgeber erworbenen Zeiten einschlägiger Berufserfahrung; Gleichheitswidrigkeit der tariflichen Anrechnung im Verhältnis zur Anrechnung von Zeiten beim selben Arbeitgeber; Anrechnungstatbestand zur Deckung des Personalbedarfes; Ermessensanrechnung oder einseitiges Bestimmungsrecht des Arbeitgebers

OLG-KOELN – Urteil, 18 U 162/06 vom 18.12.2008

Zur Frage eines existenzvernichtenden Eingriffs durch Ausschluss einer GmbH vom konzerneigenen Cash-Pool-System.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 19 Sa 678/08 vom 04.11.2008

1. Zur Auslegung einer formularvertraglichen Bezugnahmeklausel auf tarifliche Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst des Landes Berlin, wenn das Arbeitsverhältnis auf einen privaten Arbeitgeber übergeht.

2. Schafft der Übernehmer für einige Jahre eine wertgleiche Zusatzversorgung und stellt diese später wieder ein, lebt der vertragliche Anspruch des übernommenen Arbeitnehmers nach Beendigung des anderen Durchführungsweges wieder auf.

3. Der vertragliche Verschaffungsanspruch des Arbeitnehmers aus der Bezugnahmeklausel wird jedenfalls dann nicht nach den Regeln der umstrukturierenden Betriebsvereinbarung auf Dauer abgelöst, wenn die am Betriebsübergang beteiligten Vertragspartner in einem Personalüberleitungsvertrag vereinbaren, dass der Übernehmer eine der VBL gleichwertige Versorgung der übernommenen Arbeitnehmer sicherstellt.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 3 Sa 354/08 vom 31.07.2008

1. Eine Bezugnahme auf Betriebsvereinbarungen im Arbeitsvertrag wirkt in der Regel nur deklaratorisch.

2. Die Sperrwirkung eines Tarifvertrags gem. § 77 Abs. 3 BetrVG kann auch durch einen Firmentarifvertrag ausgelöst werden, der nach Inkrafttreten der betreffenden Betriebsvereinbarung geschlossen wird und in Kraft tritt.

3. Eine Transformation vor Regelungen in einer Betriebsvereinbarung in Individualrecht gem. § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB findet nicht statt, wenn die Betriebsvereinbarung kollektivrechtlich weiter gilt, weil die Identität des übernommenen Betriebs gewahrt bleibt.

4. Gewährt der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen unter Freiwilligkeitsvorbehalt, entsteht keine betriebliche Übung, wenn der Freiwilligkeitsvorbehalt in betriebsüblicher Weise, z. B. durch Rundschreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Belegschaft bekanntgegeben wird. Für den Ausschluss einer betrieblichen Übung durch einen derart bekanntgegebenen Freiwilligkeitsvorbehalt ist nicht erforderlich, dass der einzelne Arbeitnehmer den Freiwilligkeitsvorbehalt zu Kenntnis nimmt.

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 5 Sa 1890/07 vom 29.05.2008

Wird in Kenntnis der Aufrechnungsmöglichkeit ein Teilanerkenntnis erklärt, um gegen den anderen (nicht anerkannten) Teil des Anspruchs aufzurechnen, dann ist Aufrechnung gegen das Teilanerkenntnisurteil in der Berufung unzulässig.

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 4 U 500/07 vom 13.05.2008

Zur Vertragsanpassung eines nach vorangegangenem Vergabeverfahren abgeschlossenen Bauvertrags.

LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 2055/07 vom 03.04.2008

Die Parteien streiten nach einem Betriebsübergang um tarifliche Ansprüche. Nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung bestimmt sich das Arbeitsverhältnis nach dem Berufsgenossenschaftlichen Angestelltentarifvertrag (BG-AT) in Verbindung mit dem Tarifvertrag für die Angestellten der Vereinigung berufsgenossenschaftlicher Kliniken MTV (Ang-VBGK) und den diesen ... ersetzenden Tarifverträgen in der für den Arbeitgeber jeweils geltenden Fassung. Die Betriebsveräußerin war tarifgebundenes Mitglied des den BG-AT abschließenden Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG). Die Betriebserwerberin ist nicht tarifgebunden.

Mit Wirkung zum 01.09.2006 schlossen der HVBG und die Gewerkschaft Ver.di einen vorläufigen Änderungstarifvertrag mit dem Ziel, die Regelungen des TVöD/TVÜ-Bund in die bislang geltende Fassung des BG-AT zu überführen. Der MTVAng-VBGK befand sich nach Kündigung zum 30.09.2005 in der Nachwirkung.

Der Kläger bestreitet die Geltung des vorläufigen Änderungstarifvertrages für sein Arbeitsverhältnis. Das Landesarbeitsgericht wies seine Berufung gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil zurück.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 7 U 83/07 vom 05.02.2008

1. Erbringt ein Rechtsanwalt Vorleistungen, die der inzwischen in der Krise befindliche Mandant mehr als 30 Tage später vergütet, handelt es sich nicht mehr um ein anfechtungsrechtlich privilegiertes Bargeschäft.

2. Die Übersendung des Originals neben dem Fax ist für eine wirksame Klageeinreichung nicht erforderlich.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 U 53/07 vom 16.11.2007

Ein Berufungsantrag, mit dem der Widerbeklagte nicht Beseitigung der im angefochtenen Urteil liegenden Beschwer erstrebt, sondern eine positive Feststellung, ist unzulässig. Ein eigener Sachantrag gegen den Widerkläger ist zwar auch dem Widerbeklagten grundsätzlich möglich (Wider-Widerklage); in der Berufung muss dieser sich indes an den Voraussetzungen des § 533 ZPO messen lassen.

BGH – Urteil, VII ZR 27/06 vom 25.10.2007

Verteidigt sich der Auftraggeber gegenüber einer Werklohnklage des Auftragnehmers damit, er verweigere die Abnahme wegen verschiedener Mängel, so kann die Feststellung, der Auftragnehmer sei zur Beseitigung aller Mängel verpflichtet, Gegenstand einer Zwischenfeststellungswiderklage sein. Unerheblich ist, ob das Gericht die Berechtigung zur Abnahmeverweigerung lediglich auf einen Mangel stützt.

Hat das Berufungsgericht sachlich über eine erst in der Berufungsinstanz erhobene Widerklage entschieden, so kann entsprechend § 268 ZPO mit der Revision weder angegriffen werden, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen des § 533 ZPO bejaht und die Widerklage deshalb zugelassen hat, noch, dass es § 533 ZPO nicht für anwendbar gehalten hat.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 U 16/07 vom 29.08.2007

Werden Ableseprotokolle über den Verbrauch von Heizeinheiten und Wasser nicht vom gewerblichen (Zwischen-) Mieter, sondern von Dritten unterzeichnet, denen der (Zwischen-) Mieter mit Kenntnis und Billigung des Vermieters die Räume überlassen hat, so muss sich der Mieter derartige Erklärungen nicht ohne weiteres zurechnen lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mieter nicht über den Zeitpunkt der Ablesung rechtzeitig informiert wurde und die Endnutzer der deutschen Sprache nicht oder nur unzureichend kundig sind.

OLG-DRESDEN – Urteil, 8 U 513/07 vom 15.08.2007

1. Zur Haftung des Anlageberaters/-vermittlers wegen Vermittlung einer "Kapitalanlage als Ansammlungsprogramm" bei der später notleidend gewordenen ABEK Gruppe.

2. Auch der Schadensersatzanspruch gegen einen Anlageberater kann im Einzelfall wegen Mitverschuldens des Anlegers zu kürzen sein (hier Mithaftungsquote von 20 % bejaht).

BGH – Urteil, X ZR 201/02 vom 24.04.2007

a) Eine Klageerweiterung ist im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren stets zuzulassen, wenn der Beklagte einwilligt oder der Bundesgerichtshof die Klageerweiterung für sachdienlich hält.

b) Die Vorschriften des § 529 Abs. 1 und des § 531 Abs. 2 ZPO sind im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren nicht entsprechend anwendbar.

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 8 U 77/06 vom 11.01.2007

Zum nachbarrechtlichen Anspruch auf Rückschnitt von in Reihe gepflanzten Fichten.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 20/06 vom 09.01.2007

An der notwendigen Beschwer fehlt es, wenn ein in erster Instanz erhobener Klageanspruch mit der Berufung nicht wenigstens teilweise weiter verfolgt wird, also die Richtigkeit der erstinstanzlichen Klageabweisung gar nicht in Frage gestellt wird, sondern lediglich im Wege der Klageänderung ein neuer, bislang nicht geltend gemachter Anspruch zur Entscheidung gestellt wird.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 56/06 vom 21.12.2006

Zur Einhaltung der Schriftform bei nicht mehr vorhandenen Anlagen zum Mietvertrag.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 U 89/06 vom 30.11.2006

1. Soll das fernmündliche Angebot auf Abschluss eines Untermietvertrages mit dem Leasingnehmer von ihm schriftlich angenommen werden, so gilt eine nach den Umständen für die Schriftform benötigte Annahmefrist als eingeräumt.

2. Über einen erstmals in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrag ist sachlich nicht zu entscheiden, wenn die Berufung gegen das den Hauptantrag abweisende Urteil gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen ist.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 339/05 d vom 23.11.2006

Ein Arbeitnehmer hat keinen einzelvertraglichen Anspruch aus § 618 BGB i.V.m. § 5 I ArbSchG auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 1 U 156/06 vom 18.10.2006

Zur Unterscheidungskraft des Begriffs "Schlachthof" in einer Geschäftsbezeichnung.

OLG-HAMM – Urteil, 28 U 68/06 vom 17.10.2006

1. Bei uneinbringlicher Forderung gegen einen Schuldner, die ein Rechtsanwalt pflichtwidrig hat verjähren lassen, kommt eine Verurteilung des Rechtsanwalts zur Zahlung von Schadensersatz nicht in Betracht.

2. Auf entsprechendem Hilfsantrag ist jedoch eine Feststellung zulässig und begründet, dass der Rechtsanwalt den Schaden zu ersetzen hat, der dadurch entsteht, dass der Mandant keinen Vollstreckungstitel gegen den früheren Schuldner erlangt hat.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 9 U 191/05 vom 28.07.2006

Eine bekannte Komikerin und Showmoderatorin kann, auch wenn sie durch die Veröffentlichung von Fotos in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt worden ist, nicht generell eine Verbreitung von Bildern aus ihrem privaten Alltag untersagen. Vielmehr muss das Unterlassungsgebot an die konkrete Verletzungshandlung anknüpfen.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 224/05 vom 24.07.2006

Zur Notwendigkeit eines "Vorwegabzugs" der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten bei gemischt genutzten Gebäuden.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 56/04 vom 09.05.2006

1. Zum Fortbestehen des Überrumpelungsmoments bei einem Zeitraum von über zwei Monaten zwischen Haustürsituation und zu widerrufender Willenserklärung.

2. Zur Unzulässigkeit einer Wider- und Drittwiderklage, die erstmals in der Berufung erhoben wird.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 188/04 vom 03.05.2006

1. Die deutschen Gerichte sind international für Ansprüche gegen eine deutsche Bank zuständig, die einer von anderen Nachfolgestaaten eines übergegangenen Staates auf Grund einer Kontoverbindung erhebt.

2. Eine Bank darf auch ein wiederholtes Auskunftsbegehren nur dann von der Erstattung von Kosten abhängig machen, wenn das erneute Begehren durch einen in der Sphäre des Kunden liegenden Umstand ausgelöst worden ist.

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 4 U 360/05 vom 02.05.2006

Verletzt sich ein Fußgänger beim Überqueren des Bordsteins, weil er an einer in diesem befindlichen ca. 3 cm tiefen, gut sichtbaren Vertiefung hängen bleibt, so haftet der zuständige Träger hoheitlicher Gewalt nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

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