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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 521 Abs. 1 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 521 Abs. 1 ZPO"

Übersicht

OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 2 UF 135/06 vom 16.11.2006

Eine Partei, die ihre Bedürftigkeit zu Lasten der Staatskasse bewusst herbeizuführen versucht, kann vernünftigerweise nicht mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechnen. Ihr kann deshalb keine Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist bewilligt werden, wenn sie fristgerecht Prozesskostenhilfe beantragt hat und ihr Antrag nach Fristablauf abgelehnt wird.

BGH – Beschluss, XI ZB 18/99 vom 14.12.1999

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 73/99 vom 07.10.1999


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