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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 520 Abs. 2 S. 2 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 520 Abs. 2 S. 2 ZPO"

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 164/08 vom 10.07.2008

Wird der Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Zustellung der Berufungsbegründung gestellt, fällt grundsätzlich nur eine 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG an. Die volle 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG wird nicht allein deshalb ausgelöst, weil der Prozeßbevollmächtigte des Berufungsbeklagten auf Anfrage des Gerichts einer Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO widerspricht.

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