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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 42 Abs. 1 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 42 Abs. 1 ZPO"

Übersicht

OLG-KOELN – Beschluss, 2 W 127/08 vom 30.12.2008

1. Zur Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs als Mittel der "Konfliktvertretung" im Zivilprozess

2. Die dienstliche Äußerung nach § 44 Abs. 3 ZPO dient der Tatsachenfeststellung. Entgegen Schneider (NJW 2008, 491 f.) ist es deshalb nicht Aufgabe des abgelehnten Richters, in seiner Erklärung das Vorbringen des Ablehnungsgesuchs "zu würdigen".

3. Soweit sich das Ablehnungsgesuch auf den Inhalt einer Entscheidung des abgelehnten Richters stützt, ist eine dienstliche Äußerung dieses Richters nicht veranlasst. Denn insoweit würde die dienstliche allein auf eine nachträgliche Rechtfertigung der jeweiligen Entscheidung hinauslaufen und könnte deshalb zur Entscheidung über das Gesuch nichts beitragen (vgl. BVerwG NVwZ-RR 2008, 140 f.)

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 5 W 134/07 vom 10.01.2008

Allein die Tatsache, dass sowohl der in Anspruch genommene Arzt als auch der Sachverständige nebenberufliche Lehraufträge an derselben großen Universitätsklinik wahrnehmen, begründet keine Besorgnis der Befangenheit.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 10 W 86/06 (Hs) vom 30.11.2006

Reagiert ein Richter in der mündlichen Verhandlung auf die Erwartung einer Partei, im Rechtsstreit vollumfänglich zu obsiegen, mit den Worten: "Da werden Sie sich aber wundern", rechtfertigt dies für sich betrachtet noch nicht den Vorwurf der Befangenheit.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 3 W 83/06 vom 28.11.2006

Die Entscheidung ist rechtskräftigBei einem nicht aufzuklärenden Widerspruch zwischen der Glaubhaftmachung der Partei und der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters spricht nach der gesetzgeberischen Intention des § 42 Abs. 2 ZPO der Anschein gegen den Richter und dem Ablehnungsgesuch ist stattzugeben.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 10 B 56.05 vom 10.05.2006

1. Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die für das nordrhein- westfälische Kommunalabgabenrecht (§ 6 Abs. 2 Satz 1 KAG NRW) Geltung beanspruchende Rechtsprechung des OVG Münster, wonach im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung bei der Ermittlung kalkulatorischer Kosten die Abschreibung auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten in Kombination mit einer Nominalverzinsung auf Anschaffungsrestwertbasis zulässig ist (vgl. OVG Münster, NWVBl 2006, 17 im Anschluss an NVwZ 1995, 1233 und NVwZ-RR 2000, 383).

2. Zur Zurückweisung eines Beweisantrags wegen hinreichender eigener Sachkunde des Gerichts betreffend die Ermittlung und Auswertung fachwissenschaftlicher Lehrmeinungen (hier: der Betriebswirtschaftslehre) unter dem besonderen Aspekt, dass es - nach dem Landesrecht in der maßgeblichen Auslegung des OVG - nicht um deren "Richtigkeit", sondern lediglich darum geht, ob es sich um in dem Fachgebiet mit beachtlichem wissenschaftlichen Gewicht vertretene Anschauungen handelt.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 10 W 2/06 vom 14.02.2006

Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als unzulässig.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 10 W 26/05 vom 02.06.2005

Wenn ein abgelehnter Richter vor Erstattung einer Strafanzeige gegen eine Partei die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände ersichtlich sorgfältig abgewogen hat, ist von der Besorgnis der Befangenheit nicht auszugehen. Auch der Vorwurf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs ist dann unerheblich.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 10 W 82/04 vom 18.01.2005

1. Zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch ist nicht die Kammer in voller Besetzung, sondern gem. §§ 45 Abs. 1, 348 Abs. 1 S 1 ZPO allein der geschäftsplanmäßige Vertreter des abgelehnten Einzelrichters berufen.

2. Ein Richter setzt sich grundsätzlich dem Anschein der Befangenheit aus, wenn er gegen eine Partei Strafanzeige erstattet und die Akten der Staatsanwaltschaft zuleitet, ohne dieser Partei Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem entsprechenden Vortrag des Prozessgegners zu gewähren.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 11 W 36/94 vom 21.09.2000

Wird im Prozeßkostenhilfeverfahren eine Gegenvorstellung abgelehnt, ist ein Antrag, die daran beteiligten Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, nicht statthaft.

SchlHOLG, 11. ZS, Beschluß vom 18. August 2000, - 11 W 36/94 -,

BFH – Beschluss, XI S 4/09 vom 16.06.2009

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 10 WF 25/09 vom 23.03.2009

OLG-KOELN – Beschluss, 2 W 114/08 vom 19.11.2008

BFH – Beschluss, V S 43/07 vom 29.05.2008

OLG-KOELN – Beschluss, 2 W 101/07 vom 18.12.2007

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 18 WF 173/07 vom 17.08.2007

BFH – Beschluss, I B 73/07 vom 29.05.2007

BFH – Beschluss, I S 3/07 (PKH) vom 29.05.2007

OLG-ROSTOCK – Beschluss, 2 U 5/06 vom 12.01.2007

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 9 WF 290/06 vom 20.11.2006

BGH – Beschluss, NotZ 49/05 vom 28.08.2006

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-2 U 120/02 vom 10.08.2006

OLG-ROSTOCK – Beschluss, 3 U 62/06 vom 04.08.2006

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 9 BV 05.1863 vom 14.06.2006

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 5 AR 1/04 vom 26.01.2004

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 5 U 314/03 vom 23.01.2004

BFH – Beschluss, I B 25/00 vom 27.03.2001

BFH – Beschluss, V B 101/00 vom 23.03.2001

BFH – Beschluss, II B 87/00 vom 19.02.2001

BFH – Beschluss, V B 71/00 vom 08.12.2000

BFH – Beschluss, V B 105/00 vom 01.11.2000


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