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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 40 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 40 ZPO"

Übersicht

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 19 W 42/08 vom 30.06.2008

§ 802 ZPO steht der Wirksamkeit der Derogation der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für den einstweiligen Rechtsschutz nicht entgegen.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 4 Ws 391/06 vom 05.02.2007

1. Fehlt bei der Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung einer Ladung ganz oder teilweise der Hinweis, dass das Schriftstück eine Ladung zu einem Termin enthält, dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben kann (§ 186 Abs. 2 Satz 5 ZPO), so ist die Zustellung unwirksam.

2. Der Aushang einer Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung einer Ladung hat nur bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem das Verfahren anhängig ist. Bei einer Ladung zu einer Berufungshauptverhandlung ist daher die Benachrichtigung an der Gerichtstafel des Landgerichts auszuhängen. Ein Aushang beim Amtsgericht führt zur Unwirksamkeit der öffentlichen Zustellung.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 2/06 vom 23.11.2006

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-2 U 64/03 vom 24.02.2005

OLG-KOELN – Urteil, 24 U 40/03 vom 02.12.2003

OLG-HAMM – Urteil, 29 U 29/99 vom 02.03.2001

BGH – Beschluss, III ZR 133/97 vom 24.09.1998


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