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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 375 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 375 ZPO"

Übersicht

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 4 SmA 16/07 vom 15.03.2007

1. Um die Bindungswirkung des § 158 Abs. 1 GVG hervorzurufen, muss ein Rechtshilfeersuchen nach § 375 ZPO vorliegen, welches auch tatsächlich ausführbar ist. An letzterem fehlt es, wenn um Vernehmung eines Zeugen ohne hinreichende Angabe des Beweisthemas ersucht wird.

2. Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 81/04 vom 07.10.2004

Zur Notwendigkeit der Wiederholung der Beweisaufnahme bei einem Verfahrensfehler bei der Vernehmung von Zeugen im Wege der Rechtshilfe

OLG-NUERNBERG – Urteil, 6 U 1836/02 vom 28.02.2003

Das Gericht darf von einer Zeugenvernehmung nicht deshalb in Rechtshilfeverfahren absehen, weil es das Beweisergebnis ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme nicht sachgerecht würdigen könne. Eine entsprechende Anwendung von § 375 Abs. 1a ZPO scheidet aus.

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 13 W 58/08 vom 01.12.2008


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