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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 36 Nr. 6 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 36 Nr. 6 ZPO"

Übersicht

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 16 WF 106/04 vom 02.09.2004

Lehnt das aufnehmende Gericht den Antrag einer Partei ab, den Rechtsstreit an das verweisende Gericht zurückzuverweisen, ist diese Entscheidung unanfechtbar.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 1 W 28/2002 vom 08.08.2002

1. Bei einem Kompetenzkonflikt zwischen der Zivilkammer und der Kammer für Handelssachen eines Landgerichts bestimmt das Oberlandesgericht die zuständige Kammer entsprechend § 36 Nr. 6 ZPO.

2. Eine Verweisung durch die Kammer für Handelssachen an die Zivilkammer ist nicht bindend, wenn sie objektiv willkürlich erfolgt ist. Willkürlich ist die Verweisung an die Zivilkammer im Nachverfahren, nachdem die Kammer für Handelssachen im Scheckverfahren ein Vorbehaltsurteil erlassen hat.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 13 AR 4/02 vom 21.05.2002

Ein Verweisungsbeschuss ist schon dann nicht bindend, wenn ohne substantielle Begründung von einer seit langem herrschenden Rechtsauffassung abgewichen wird.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 2 AR 1/01 vom 13.07.2001

1. § 11 Abs. 3 GesO betrifft nur die örtliche, nicht jedoch die sachliche Zuständigkeit.

2. Die sachliche Zuständigkeit für eine Klage auf Feststellung einer zur Tabelle angemeldeten und bestrittenen Forderung richtet sich nach den allgemeinen Regel des GVG.

3. Handelt es sich in der Sache um einen Anspruch nach dem LwAnpG, so kommt es für die sachliche Zuständigkeit nicht darauf an, ob ein solcher Anspruch als Zahlungsanspruch gegen die LPG bzw. deren Rechtsnachfolger geltend gemacht wird oder ob sie zur Tabelle festgestellt werden soll.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 17 AR 7/00 vom 20.09.2000

Leitsatz:

Für das Verfahren über die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft gem. § 1909 BGB ist grundsätzlich das Vormundschaftsgericht zuständig. Die - kumulative - Zuständigkeit des Familiengerichts gem. §§ 1693, 1697 BGB n.F. besteht nur bei dringendem Handlungsbedarf.

OLG-KOELN – Beschluss, 9 W 36/09 vom 09.06.2009

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 9 AR 12/08 vom 10.11.2008

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 AR 14/07 vom 16.04.2007

OLG-HAMBURG – Beschluss, 13 AR 16/06 vom 31.05.2006

OLG-HAMBURG – Beschluss, 13 AR 40/05 vom 29.09.2005

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Sdb (FamS) Zust. 5/05 vom 05.04.2005

OLG-ROSTOCK – Beschluss, 8 UH 1/05 vom 11.03.2005

OLG-KOELN – Beschluss, 19 W 14/03 vom 02.04.2003

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 UFH 1/02 vom 30.01.2002


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