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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 341 a ZPO 

Entscheidungen zu "§ 341 a ZPO"

Übersicht

BGH – Beschluss, II ZR 251/06 vom 03.03.2008

a) Gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts findet die Revision ohne Zulassung statt.

b) Ein Anwaltswechsel nach einer Erschütterung des Vertrauensverhältnisses ist nur dann ein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung, wenn die Partei darlegt, dass der Anwalt den Vertrauensverlust verschuldet hat.

OLG-HAMM – Urteil, 4 U 217/08 vom 02.04.2009


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

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Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 341 a ZPO" © JuraForum.de — 2003-2013

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