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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 320 Abs.2 S.3 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 320 Abs.2 S.3 ZPO"

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OLG-HAMBURG – Beschluss, 5 W 149/04 vom 30.11.2004

Ein Tatbestandsberichtigungsantrag ist nach Ablauf der Dreimonatsfrist gemäß § 320 Abs.2 S.3 ZPO auch dann ausgeschlossen, wenn das vollständige Urteil der Partei erst nach Ablauf der Frist zugestellt wird und sie damit gar nicht die Möglichkeit hatte, etwaige Fehler im Tatbestand festzustellen ( wie BGHZ 32,17 gegen KG NJW-RR 2001, 1296 )

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