a) Als Grundlage einer Verkündung durch Verlesen der Urteilsformel reicht ein stenographisch festgehaltener Tenor aus.
b) Zur Möglichkeit einer ersetzenden Sachentscheidung durch das Revisionsgericht, wenn das Berufungsgericht eine Berufung rechtsfehlerhaft als unzulässig verworfen hat.
BGH, Urt. v. 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98 -
OLG München
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