1. Ein Urteil, das eine Stufenklage insgesamt abweist, sich inhaltlich aber nur mit dem Auskunftsanspruch befasst und nicht feststellt, dass der Hauptanspruch unbegründet ist, ist als Teilurteil zu qualifizieren.
2. Zur Beschwer bei einer hinsichtlich des Auskunftsanspruchs abgewiesenen Stufenklage.