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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 29 a ZPO 

Entscheidungen zu "§ 29 a ZPO"

Übersicht

BGH – Beschluss, X ARZ 270/03 vom 16.12.2003

Vom Gerichtsstand des § 29 a ZPO werden Ansprüche des Vermieters aufgrund eines selbständigen Gewähr-, Garantie- oder Bürgschaftsvertrages gegen einen Dritten, der nicht Partei eines Miet- oder Pachtvertrages über Räume, dessen Anbahnung oder Abwicklung ist, nicht erfaßt.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 AR 10/01 vom 12.06.2001

1. Der Senat bejaht eine objektive willkürliche Verweisung regelmäßig in den Fällen, in denen ein zuständiges Gericht unter Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Vorschriften die eigene Zuständigkeit verneint.

2. Ist der Klageantrag auf mehrere Klagegründe gestützt, aus denen sich eine "gespaltene örtliche Zuständigkeit" ergibt, so wäre das angerufene Amtsgericht gehalten, sich zu entscheiden, ob es nur den Anspruch aus dem Mietverhältnis selbst entscheidet oder entsprechend einer im Vordringen befindlichen Meinung einen einheitlichen Gerichtsstand des Sachzusammenhangs annimmt.

BAG – Beschluss, 5 AZB 18/99 vom 02.11.1999

Leitsätze:

Für Streitigkeiten aus der Überlassung einer Werkdienstwohnung sind die Arbeitsgerichte zuständig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG).

Aktenzeichen: 5 AZB 18/99
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Beschluß vom 2. November 1999
- 5 AZB 18/99 -

I. Arbeitsgericht
Lüneburg
- 2 Ca 55/99 -
Beschluß vom 4. März 1999

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 5 Ta 150/99 -
Beschluß vom 14. April 1999

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 AR 63/07 vom 31.01.2008

OLG-HAMBURG – Beschluss, 13 AR 16/06 vom 31.05.2006

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, 24 W 32/00 vom 29.05.2000

OLG-KOELN – Beschluss, 16 W 24/99 vom 01.10.1999


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