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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 276 Abs. l S. 2 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 276 Abs. l S. 2 ZPO"

Übersicht

OLG-HAMM – Urteil, 13 U 72/00 vom 23.10.2000

Leitsatz:

Trägt eine Partei verspätet vor und führt dieser Vortrag zu einer Verzögerung des Rechtsstreits, dann darf diese Vorbringen dann nicht gem. § 296 I ZPO zurückgewiesen werden, wenn dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre.

Hier:

Nach Bestreiten durch Beklagte wird umfangreiche Beweisaufnahme mit Sachverständigengutachten erforderlich.

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