Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 2 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 2 ZPO"

Übersicht

BGH – Beschluss, XII ZB 49/07 vom 22.04.2009

Zum Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft über größere Gesellschaftsbeteiligungen für länger zurückliegende Zeiträume.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 4 W 72/05 vom 04.01.2006

Setzt das Landgericht nach Eingang der Klage durch Beschluss "den Streitwert" abweichend von der Angabe des Klägers (hier: weniger als 500,-- Euro), so ist dieser Beschluss weder im Bezug auf die Zuständigkeitsbeurteilung noch im Hinblick auf eine Festsetzung des Gebührenstreitwertes mit sofortiger Beschwerde anfechtbar.

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 4 W 209/05 vom 25.07.2005

Zum Gebührenstreitwert einer Klage auf Eintragungsbewilligung eines unentgeltlichen lebenslänglichen Wohnungs- und Mitbenutzungsrechts.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1583/03 vom 21.01.2004

Wird ein arbeitsgerichtliches Urteil vom Vorsitzenden erst mehr als fünf Monate nach der Verkündung unterzeichnet, ist wegen des abnehmenden instanzrichterlichen Erinnerungsvermögens nicht gewährleistet, dass die schriftlichen Urteilsgründe die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse zutreffend wiedergeben (vgl. BVerfG <1. Senat>, Beschluss vom 15.09.2003, NZA 2003, 1355). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Vorsitzende zwischenzeitlich in den Ruhestand getreten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.06.1990, NJW 1991, 1192). Es liegt ein Urteil ohne Gründe vor, gegen das nach Ablauf der Fünfmonatsfrist innerhalb von einem Monat Berufung eingelegt werden muss. Für die Berufungsbegründung reicht der Hinweis auf die fehlende bzw. verspätete Urteilszustellung aus. Einer Zurückverweisung der Sache wegen Verfahrensmangels steht § 68 ArbGG entgegen. Das Landesarbeitsgericht hat selbst die vollständige Sachaufklärung vorzunehmen (BAG, Urteil vom 13.09.1995, 2 AZR 855/94, AP Nr. 12 zu § 66 ArbGG 1979, BAG, Beschluss vom 24.04.1996, 5 AZN 970/95, AP Nr. 2 zu § 68 ArbGG 1979 Sächs. LAG, Urteil vom 10.10.1999, NZA-RR 2000, 609).

BGH – Beschluss, VI ZR 418/02 vom 25.11.2003

Sind mehrere Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, so beläuft sich der Wert der mit der angestrebten Revision aller verurteilten Beklagten geltend zu machenden Beschwer im Sinne des § 26 Nr. 8 EGZPO maximal auf den (einfachen) Betrag der Verurteilung. Der Verurteilungsbetrag ist nicht mit der Anzahl der verurteilten Beklagten zu vervielfältigen.

BGH – Beschluss, VI ZR 78/03 vom 30.09.2003

Bei Abweisung einer Schmerzensgeldklage besteht die vom Kläger mit der Revision geltend zu machende Beschwer im Sinne des § 26 Nr. 8 EGZPO äußerstenfalls in Höhe des in der Berufungsinstanz verlangten Mindestbetrages. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist deshalb unzulässig, wenn der Wert der Klageforderung unter Einschluß des Mindestbetrages 20.000 ¤ nicht übersteigt. Die Absicht, erstmals mit der Revision eine die Wertgrenze übersteigende Größenordnung des Schmerzensgeldes geltend zu machen, führt nicht zur Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde.

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 1 W 10/03 vom 28.03.2003

Anders als eine Gebührenstreitwertfestsetzung kann eine zur Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit erfolgte Streitwertfestsetzung nicht gesondert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.

Daran hat die Neugestaltung des Beschwerde- und des Berufungsrechts durch das Zivilprozessreformgesetz nichts geändert, auch wenn nunmehr gemäß § 513 Abs. 2 ZPO die Berufung nicht darauf gestützt werden kann, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 4 U 120/02 vom 04.11.2002

Nach der Neuregelung der Zivilprozessordnung hat das Berufungsgericht gemäß § 529 Absatz 1 ZPO grundsätzlich von den erstinstanzlich festgestellten Tatsachen auszugehen, wenn nicht Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründet sind. Eine erneute Beweisaufnahme oder ein Abweichen von der Beweiswürdigung der ersten Instanz kommt daher nur dann in Betracht, wenn eine gewisse, nicht nur theoretische Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen unrichtiger oder unvollständiger Feststellungen besteht (Hannich/Meyer - Seitz/Engers, ZPO-Reform, 2002, § 529, Seite 353). Dies wäre etwa dann der Fall, wenn die beweiswürdigenden Erwägungen einer festen Tatsachengrundlage entbehrten, also nur Vermutungen wiedergäben, sie lückenhaft wären oder gegen Denksätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstießen, schließlich aber auch, wenn die Verteilung der Beweislast verkannt worden wäre (a.a.O.) und dies zu einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung geführt hätte.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 4 U 62/02 vom 25.07.2002

Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw, wenn der Verkäufer ein Fahrzeug des Käufers in Zahlung genommen hat und der Kaufpreis von der finanzierenden Bank direkt an den Verkäufer geflossen ist.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 12 W 48/02 vom 25.06.2002

Die Masseunzulänglichkeit steht dem Erlass eines Vollstreckungstitels nicht entgegen.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 4 U 12/02 vom 18.04.2002

1. Wird durch eine erlaubnis- (§ 7 WHG) oder bewilligungspflichtige (§ 8 WGH) Gewässerbenutzung der Grundwasserstand verändert, so ist derjenige, der hierdurch Nachteile erleidet, gegen eien solchen Eingriff in die Privatsphäre auch privatrechtlich geschützt.

2. Unerheblich ist bei der Frage der Verletzung des genannten Schutzgesetzes, ob bei der gebotenen Einleitung eines Bewilligungsverfahrens die Absenkung unterblieben oder nur unter Durchführung schadensverhindernder Maßnahmen erlaubt worden wäre. Vielmehr gehört zum subjektiven Tatbestand die mindestens fahrlässige Unkenntnis, dass die Grundwasserabsenkung den Grundwasserspiegel des betroffenen Grundstückseigentümers beeinträchtigt.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 4 U 141/01 vom 20.12.2001

Wer während eines Strandaufenthalts seinen Fahrzeugschlüssel in seiner Kleidung versteckt für sehr kurze Zeit (ca. 2 Minuten) unbeaufsichtigt lässt, handelt nicht grob fahrlässig.

OLG-STUTTGART – Urteil, 3 U 169/2000 vom 13.12.2000

Leitsatz:

1. Um einen lückenlosen Schutz der Rechtssuchenden sicherzustellen, ist es auch dann erforderlich, die Tätigkeit von ausländischen Rechtsberatern im Inland den Regelungen des Rechtsberatungsgesetzes zu unterwerfen, wenn diese im Geltungsbereich des Gesetzes keine Niederlassung oder Zweigstelle unterhalten.

2. Für die Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes besteht jedoch dann keine Veranlassung, wenn sich der (Wohn-) Sitz des die Beratung oder Besorgung in Anspruch nehmenden Mandanten ebenfalls im Ausland befindet.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 4 U 116/01 vom 13.12.2000

Auf Grund der Gleichstellung des Schadensersatzanspruchs mit einem Vergütungsanspruch erscheint es nach Auffassung des Senats jedoch sachgerecht, den Verjährungsbeginn für die Ansprüche aus § 6 VOB/B an die Vergütungsansprüche anzulehnen. Dies hat zur Folge, dass die Ansprüche aus § 6 VOB/B wie die vertraglichen Vergütungsansprüche verjähren und der Verjährungsbeginn somit Abnahme und Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung gemäß §§ 16 Nr. 3 Abs. 1, 14 VOB/B voraussetzt.

Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die Ersatzansprüche nicht in der Schlussrechnung enthalten waren und entsprechend der Bitte der Beklagten separat aufgeführt werden sollten. Denn auch solche Ansprüche, die nicht in der Schlussrechnung enthalten sind, die der Auftragnehmer aber in die Schlussrechnung hätte aufnehmen können, verjähren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die vom erkennenden Senat geteilt wird, einheitlich mit den in der Rechnung aufgeführten Ansprüchen (z. B. BGHZ 53, 222 ff.; Ingenstau/Korbion/Keldungs, a.a.O., § 2 Rn. 62).

BAYOBLG – Beschluss, 5Z RR 233/00 vom 18.10.2000

Zum Wert der Beschwer bei einem Streit zwischen Grundstücksnachbarn um die Herstellung der Standsicherheit des Bodens des Grundstücks des Klägers nach Vertiefung des Grundstücks des Beklagten, in dem der Kläger nur teilweise obsiegt hat.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 4 U 121/00 vom 21.09.2000

1. Aus § 27 LPGG kann nicht abgeleitet werden, dass an im Rahmen der Kooperation errichteten Gebäuden automatisch Bruchteilseigentum aller Kooperationspartner entstand.

2. Welcher Partner oder zu welchen Anteilen mehrere Partner der Gemeinschaft Eigentum erwarben, ergab sich allein aus der Kooperationsvereinbarung oder dem Statut.

OLG-STUTTGART – Urteil, 18 U F 247/2000 vom 19.09.2000

Leitsatz:

Der Unterhaltsberechtigte kann dem Anspruch des Unterhaltspflichtigen auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting kein Zurückbehaltungsrecht entgegensetzen, wenn dieser für, die Zeit, für die er die Zustimmung begehrt, seine Unterhaltsverpflichtung erfüllt hat.

BGH – Beschluss, XII ZR 314/99 vom 17.05.2000

ZPO §§ 2, 3, 9

Der Wert der Beschwer eines zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters bemißt sich nicht nach den Kosten der Mängelbeseitigung, sondern gemäß §§ 2, 3 und 9 ZPO nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag der aufgrund des Mangels gegebenen Mietminderung.

BGH, Beschluß vom 17. Mai 2000 - XII ZR 314/99 -
OLG Naumburg
LG Halle

BAYOBLG – Beschluss, 4Z Sch 4/00 vom 04.05.2000

Will der Konkursverwalter eine drohende Masseunzuänglichkeit anzeigen, muss er einen zeitnahen Konkurs-Status vorlegen, weil es nicht genügt, nur die Summe der verfügbaren liquiden Mittel mitzuteilen.

BGH – Beschluss, XII ZB 121/08 vom 28.01.2009

BGH – Beschluss, VI ZR 204/08 vom 29.12.2008

BGH – Beschluss, V ZR 64/08 vom 04.12.2008

BGH – Beschluss, LwZR 12/07 vom 28.11.2008

BGH – Beschluss, VI ZR 78/07 vom 27.08.2008

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 23 U 28/07 vom 28.01.2008

BRANDENBURGISCHES-OLG – Beschluss, 13 U 131/07 vom 11.01.2008

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-16 U 209/06 vom 17.08.2007

OLG-OLDENBURG – Urteil, 4 U 65/00 vom 13.06.2007

BGH – Urteil, VI ZR 200/06 vom 12.06.2007

BGH – Beschluss, XII ZB 150/05 vom 14.02.2007


Seite:   1  2 


Entscheidungen zu weiteren Paragraphen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Entscheidungen zu § 2 ZPO" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum