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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 159 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 159 ZPO"

Übersicht

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TJ 3206/05 vom 27.02.2006

Während der Senat in seinem Beschluss vom 3. April 2001 - 8 TJ 525/01 - die Frage der Statthaftigkeit einer gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung eingelegten Beschwerde noch offen gelassen hat, tritt er nunmehr der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung bei, wonach die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof in derartigen Fällen nicht statthaft ist.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 298/04 vom 20.12.2005

1. Zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen ehrkränkenden Äußerungen in einer Wohnungseigentümerversammlung

2. Dem Sitzungsprotokoll kommt im Wohnungseigentumsverfahren nicht die gleiche Bedeutung zu wie im Verfahren nach der Zivilprozessordnung

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 321/01 vom 08.02.2005

Ein Beschluss, mit dem das Gericht im Wohnungseigentumsverfahren einen Antrag auf Ergänzung der Sitzungsniederschrift ablehnt, ist nicht anfechtbar.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 121/01 vom 10.08.2001

Im Wohnungseigentumsverfahren kann die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegenüber einem Beteiligten zu laufen beginnen, wenn der Amtsrichter die vollständige Entscheidung samt Gründen in dessen Gegenwart vorliest.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 79.99 vom 07.03.2000

Leitsatz:

Wird die Berufungsbegründung in einem Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht, der vor Ablauf der einmonatigen Berufungsbegründungsfrist des § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO stattfindet, durch den Prozeßbevollmächtigten des Berufungsführers zu richterlichem Protokoll erklärt, so ist diese Erklärung der Einreichung eines Berufungsbegründungsschriftsatzes gleichzusetzen.

Beschluß des 4. Senats vom 7. März 2000 - BVerwG 4 B 79.99 -

I. VG Karlsruhe vom 24.03.1999 - Az.: VG 3 K 1617/97 -
II. VGH Mannheim vom 02.07.1999 - Az.: VGH 3 S 1393/99 -

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 Ta 67/09 vom 06.05.2009

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 22 Sa 84/04 vom 03.05.2005


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