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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 15 Abs. 1 Nr. 1 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 15 Abs. 1 Nr. 1 ZPO"

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OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 133/01 vom 30.07.2001

Gibt eine vorsteuerabzugsberechtigte Partei ihre umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit auf, so hat sie die Wahl, die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Anwaltskosten im Wege der Nachbeantragung vom Fiskus zu verlangen oder einen diesbezüglichen Erstattungsanspruch gegen den unterlegenen Prozeßgegner geltend zu machen.

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