Im arbeitsgerichtlichen Verfahren sind materielle Einwendungen gegen den Klageanspruch vor oder in der Güteverhandlung nach deutschem Prozessrecht noch nicht als erstes Verteidigungsvorbringen anzusehen, das die Zuständigkeit des angerufenen unzuständigen Arbeitsgerichts kraft rügeloser Einlassung nach Art. 24 Satz 1 EuGVVO begründet.
Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, mit den Gläubigern eines Unternehmens zum Zwecke der Sanierung Forderungsverzichte auszuhandeln, so entsteht für den Auftrag jedem Gläubiger gegenüber eine Gebührenangelegenheit, sobald der Rechtsanwalt sich mit diesem gesondert auseinandersetzen muß. Wird an bestimmte Gläubiger ohne weitere Tätigkeit ein einheitliches Rundschreiben versandt, handelt es sich dagegen in der Regel nur um eine einzige Gebührenangelegenheit mit mehreren Gegenständen.
Läßt der Tatrichter in der mündlichen Verhandlung die Bezugnahme einer Partei auf unübersichtliche Anlagen bestimmender oder vorbereitender Schriftsätze zu, darf er nicht ohne Hinweis auf die Mangelhaftigkeit des Vortrags Teile des Verhandlungsstoffes bei der Entscheidung außer Betracht lassen.
1. Der Feststellungsantrag nach § 108 SachRBerG ist unzulässig, soweit die Feststellung der Größe des zu erwerbenden Flurstücks begehrt wird.
2. Die Sachenrechtsbereinigung (nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 e SachRBerG) ist nicht eröffnet, wenn der vor Geltung des ZGB ursprünglich über die Nutzung einer Erholungsfläche geschlossene Vertrag am 1.1.1976 nicht mehr die Freizeitgestaltung usw., sondern Wohnzwecke zum Gegenstand hatte.