Zur Frage, ob ein Gebäudemiteigentümer vom anderen die Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrages mit einem Mobilfunkanbieter zur Errichtung einer Funkfeststation auf dem Dach verlangen kann.
1. Die Unterlassung einer sonographischen Gewichtsschätzung bei der Aufnahme in die Geburtsklinik ist zumindest dann kein Befunderhebungsfehler, wenn eine nur wenige Wochen alte Schätzung durch den behandelnden Gynäkologen vorliegt.
2. Ein zu erwartendes Geburtsgewicht von 4.000 g, eine Übertragung und eine erhöhte Gewichtszunahme der Mutter erfordern keine Aufklärung über die Möglichkeit einer Sektio wegen des Risikos einer Schulterdystokie.