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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 121 II ZPO 

Entscheidungen zu "§ 121 II ZPO"

Übersicht

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 WF 175/06 vom 09.10.2006

Bei Kindschaftssachen ist grundsätzlich wegen ihrer existentiellen Bedeutung die Beiordnung eines Anwalts erforderlich. Der verfassungsrechtlich gewährte Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gebietet die Beiordnung grundsätzlich auch im Amtsermittlungsverfahren, denn die Aufklärungs- und Beratungspflicht eines Anwalts geht über die Reichweite der Amtsermittlungspflicht des Richters hinaus.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 WF 44/06 vom 28.02.2006

Bei Kindschaftssachen ist grundsätzlich wegen ihrer existentiellen Bedeutung die Beiordnung eines Anwalts erforderlich. Ausnahmen gelten nur für besonders einfach gelagerte Fälle. Der verfassungsrechtlich gewährte Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gebietet zudem in der Regel die Beiordnung.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 WF 61/05 vom 25.02.2005

Zur ausnahmsweien Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfe im erstinstanzlichen Rechtsstreit über das Umgangsrecht.

OLG-KOELN – Beschluss, 14 WF 143/04 vom 26.07.2004

1)

Aus der Möglichkeit, das Angebot des Jugendamts auf Beratung bei der Vaterschaftsfeststellung anzunehmen und sich durch das Jugendamt als Beistand vertreten zu lassen, ergibt sich nicht, dass eine bedürftige Partei gezwungen ist, dies im Fall des Prozesskostenhilfeantrags auch zu tun.

2)

Allein nach den Umständen des Einzelfalls richtet sich bei der Vaterschaftsfeststellung, ob eine Anwaltsbeiordung erforderlich ist.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 13 WF 103/02 vom 23.09.2002

In Kindschaftssachen ist ein Rechtsanwalt nur dann beizuordnen, wenn der Fall umfangreich und schwierig oder der Antragsteller nicht so gewandt ist, um seine Rechte selbst wahrzunehmen.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 12 WF 226/01 vom 11.01.2002

Im streitigen Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist dem Beklagten im Rahmen der Gewährung von Prozesskostenhilfe regelmäßig ein Anwalt beizuordnen.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 12 WF 126/01 vom 20.08.2001

In Kindschaftssachen ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts in der Regel nicht notwendig.

OLG-OLDENBURG – Beschluss, 12 WF 127/01 vom 20.08.2001

In Kindschaftssachen ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts in der Regel nicht notwendig.

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 10 WF 78/00 vom 06.06.2000

Der armen Partei ist in Kindschaftssachen regelmäßig ein Rechtsanwalt beizuordnen.

SchlHOLG, 2. FamS, Beschluß 06. Juni 2000, - 10 WF 78/00 -

OLG-KOELN – Beschluss, 14 WF 150/05 vom 26.09.2005

OLG-KOELN – Beschluss, 14 WF 151/05 vom 26.09.2005


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