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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZPO§ 104 ZPO 

Entscheidungen zu "§ 104 ZPO"

Übersicht

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 W 29/09 vom 09.06.2009

Eine nicht eindeutige, aber der Auslegung zugängliche Kostengrundentscheidung hat der Rechtspfleger der Kostenfestsetzung zu Grunde zu legen, selbst wenn sie unrichtig sein sollte.

BGH – Beschluss, XII ZB 12/07 vom 01.04.2009

Wird der Antrag auf Zurückweisung eines Rechtsmittels vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel dann aber begründet und in der Sache entschieden, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG erstattungsfähig (Abgrenzung zu BGH Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06 - FamRZ 2007, 1735 = NJW 2007, 3723).

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 9 WF 33/09 vom 12.03.2009

Bei dem Einwand, den Rechtsanwälten keine Prozessvollmacht erteilt zu haben, handelt es sich um eine doppeltrelevante Tatsache, die auch in Gebührenrecht ihren Grund hat, so dass hierüber im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden werden kann.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 W 82/09 vom 06.03.2009

Die Rechtskraft eines Kostenfestsetzungsbeschlusses steht einer Nachliquidation von Umsatzsteuer nicht entgegen, sofern in dem Beschluss über die Frage der Umsatzsteuerfestsetzung nicht entschieden worden ist.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 32/09 vom 30.01.2009

Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören bei gleichem Streitgegenstand grundsätzlich auch dann zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens, wenn der Beklagte und Antragsteller des selbständigen Beweisverfahrens nur von einem der mehreren Antragsgegner des selbständigen Beweisverfahrens verklagt wird.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 15/09 vom 16.01.2009

1. Jedenfalls für den Fall einer Anreise per Bahn über eine lange Strecke (hier: M. - H. mit einer Reisezeit von über 4 Stunden) sind bei der Ermittlung der Reisekosten die Kosten der Benutzung der 1. Wagenklasse zu Grunde zu legen.

2. Übernachtungskosten sind bei der Ermittlung der (fiktiven) Reisekosten in Ansatz zu bringen, wenn die Reise zur Nachtzeit i. S. von § 758 a Abs. 4 Satz 2 ZPO hätte begonnen werden müssen.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 277/08 vom 23.12.2008

1. Wird einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren in vollem Umfang durch den Rechtspfleger abgeholfen, hat dieser auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Maßgabe der §§ 91 und 92 ZPO zu entscheiden.

2. § 93 ZPO findet keine entsprechende Anwendung zu Gunsten des Erstattungsberechtigten, wenn dieser die im Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss erhobenen Einwendungen des Erstattungspflichtigen für berechtigt erachtet.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 281/08 vom 23.12.2008

1. Die Kosten der im Parteibetrieb erfolgten Zustellung einer einstweiligen Verfügung, die auf die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch gerichtet ist, gehören zu den Vollstreckungskosten gem. § 788 Abs. 1 Satz 2 ZPO und können daher nur durch das Vollstreckungsgericht festgesetzt werden.

2. Die Kosten für die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits i. S. von § 91 ZPO und können nicht durch das Prozessgericht festgesetzt werden.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 271/08 vom 11.12.2008

Werden einem Zeugen die durch sein Ausbleiben in einem Termin entstandenen Kosten auferlegt, gehören hierzu alle Kosten, welche durch die Anberaumung eines neuen Beweisaufnahmetermins entstehen. Hierzu zählen insbesondere die Reisekosten der Partei sowie ihres Prozessbevollmächtigten, eine Entschädigung für Zeitversäumnis der Partei, das Tage und Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV-RVG, nicht aber gesondert Verdienstausfall für den Prozessbevollmächtigten.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 W 11/08 vom 06.11.2008

Wird die Terminsgebühr aufgrund einer telefonischen Besprechung geltend gemacht, die mehrere Parallelverfahren einbezogen hat, ist die Gebühr der Höhe nach begrenzt. In den angesprochenen Prozessen entstehen durch dieselbe Handlung zwar jeweils Terminsgebühren. Der Höhe nach fällt aber die Gebühr nur einmal aus dem addierten Wert aller betroffenen Verfahren an. Jedem Verfahren ist der Gebührenanteil zuzuordnen, der dem Anteil des Verfahrens am Gesamtstreitwert entspricht.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 395/08 vom 04.11.2008

1. Die Entstehung einer Geschäftsgebühr nach RVG-VV Nr. 2300 hat auf die Entstehung der Verfahrensgebühr nach RVG-VV Nr. 3100 f. im nachfolgenden, denselben Gegenstand betreffenden Rechtsstreit keinen Einfluss. Die im Rechtsstreit entstandene Verfahrensgebühr gehört in vollem Umfang zu den Kosten des Rechtsstreits.

2. Die in RVG-VV Vorbem. 3 Abs. 4 vorgeschriebene Anrechnung der Geschäftsgebühr mindert nicht die nach §§ 91, 104 ZPO festzusetzenden Kosten des Rechtsstreits. Sie betrifft den Vergütungsanspruch des bereits außergerichtlich mandatierten und tätig gewordenen Anwalts sowie einen hierauf bezogenen Erstattungsanspruch und kann gegenüber der Festsetzung des prozessualen Erstattungsanspruchs nach § 91 ZPO nur eingewandt werden, wenn wegen der Titulierung oder unstreitiger Erfüllung des materiellen Erstattungsanspruchs - insoweit - kein Anspruch auf Festsetzung nach §§ 103 ff. ZPO besteht (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 17. Juli 2007, 1 W 256/07 und Beschluss vom 24. Juni 2008, 1 W 111/08; gegen BGH, 22. Januar 2008, VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323).

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 226/08 vom 23.10.2008

Wird die dem Kostenfestsetzungsbeschluss zu Grunde liegende Kostengrundentscheidung geändert, werden der Kostenfestsetzungsbeschluss und das dagegen bereits eingelegte Rechtsmittel gegenstandslos.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind dann der bzw. den Parteien aufzuerlegen, die die Kostenfestsetzung betrieben haben.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 160/08 vom 01.08.2008

Übersetzungskosten gehören grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Kosten eine Rechtsstreits, sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendig waren. Insoweit bedarf es der Prüfung, ob die Bedeutung der einzelnen Schriftstücke eine wörtliche Übersetzung rechtfertigt. Die Höhe der erstattungsfähigen Übersetzungskosten ist in entsprechender Anwendung des § 11 JVEG auf die dort genannten Beträge begrenzt.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 148/08 vom 25.07.2008

Kosten eines Privatgutachtens gehören dann zu den gemäß § 91 ZPO zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits, wenn diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Im Kostenfestsetzungsverfahren bedarf es daher einer substantiierten Darlegung, dass die in Ansatz gebrachten Kosten tatsächlich entstanden sind und dass diese Kosten notwendig waren. Hierzu ist die Einreichung einer aufgegliederten Rechnung des Sachverständigen und eine detaillierte Darlegung seiner konkreten Tätigkeit erforderlich.

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-10 W 64/08 vom 26.06.2008

Zur Festsetzung von Testkaufkosten Zug-um-Zug gegen Herausgabe des Testprodukts.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 50/08 vom 29.02.2008

Enthält ein Prozessvergleich eine Regelung, wonach die vereinbarte Kostenquote für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung eines bestimmten Geldbetrags abgeändert wird, steht dies der Kostenfestsetzung schon vor Ablauf der Zahlungsfrist nicht entgegen, weil der durch die Kostenfestsetzung Beschwerte im Falle des Eintritts der Bedingung einen (neuen) Kostenfestsetzungsantrag und gleichzeitig die Aufhebung des alten Kostenfestsetzungsbeschlusses beim Rechtspfleger beantragen kann.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 45/08 vom 27.02.2008

Wird dem Berufungsbeklagten mit der Berufungsbegründung ein Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zugestellt und zugleich eine Frist zur Berufungserwiderung gesetzt, kann der Berufungsbeklagte nach Zurücknahme der Berufung im Kostenfestsetzungsverfahren eine 1,6 Gebühr gem. Nr. 3200 VVRVG als "notwendige Kosten" in Ansatz bringen, wenn er innerhalb der Berufungserwiderungsfrist einen Sachabweisungsantrag stellt und inhaltlich zur Berufung Stellung nimmt.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 41/08 vom 18.02.2008

Wird dem Berufungsbeklagten zugleich mit der Berufungsbegründung ein Hinweisbeschluss des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO ohne Bestimmung einer Berufungserwiderungsfrist zugestellt, kann der Berufungsbeklagte nach Zurückweisung der Berufung im Kostenfestsetzungsverfahren nur eine 1,1 Gebühr gem. Nr. 3201 VV-RVG als "notwendige Kosten" erstattet verlangen, wenn er einen Sachabweisungsantrag schon vor Eingang der Berufungsbegründung bei Gericht sowie seine Berufungserwiderung vor Ablauf der dem Berufungskläger zu Stellungnahme gesetzten Frist bei Gericht eingereicht und keine weitere Tätigkeit nach diesem Zeitpunkt entfaltet hat.

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 2 W 259/07 vom 10.12.2007

Die Anrechnungsbestimmung Vorbemerkung 3 Abs. 4 Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) RVG hindert die Geltendmachung und Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren gegen die unterlegene Partei im Regelfall nicht.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 18 W 283/07 vom 14.11.2007

Schuldet die im Rechtsstreit obsiegende Partei nur eine gemäß Teil 3, Vorbemerkung 3 Ziff. 4 VV RVG um die anteilige Geschäftsgebühr geminderte Verfahrensgebühr, dann kann gemäß §§ 91, 104 ZPO zu ihren Gunsten keine volle, sondern nur eine geminderte Verfahrensgebühr festgesetzt werden. Dies gilt unabhängig von einer Titulierung oder einem außergerichtlichen Ausgleich der Geschäftsgebühr (Bestätigung der Entscheidungen des Senats zu Aktenzeichen 18 W 282/07 und 18 W 275/07).

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 117/07 vom 13.11.2007

Obwohl gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse, die im WEG-Verfahren ergehen, nicht das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof, sondern die sofortige weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht stattfindet, ist für die Zulässigkeit des Rechtsmittels das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zu beachten.

OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 W 442/07 vom 30.10.2007

1. Eine Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 RVG-VV auf die gerichtliche Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 RVG-VV nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV kommt nur in Betracht, wenn diese im Hauptverfahren oder anderweitig tituliert oder der Anrechnungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren unstreitig ist.

2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 57/07 vom 30.10.2007

Beruht die Kostenausgleichung auf dem Ansatz einer unzutreffenden Berechnungsgröße kann das Interesse an einem gerechten Ergebnis eine Abänderung der Kostenfestsetzung zu Gunsten des nicht am Beschwerdeverfahren beteiligten (weiteren) Kostengläubigers im Wege einer Berichtigung gemäß § 319 Abs. 1 ZPO rechtfertigen.

BGH – Beschluss, XII ZB 26/05 vom 10.10.2007

Eine nichtexistente Beklagte, die im Streit um ihre Parteifähigkeit zu Lasten des Klägers eine Kostengrundentscheidung erwirkt hat, kann im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren zu ihren Gunsten die Festsetzung der durch diesen Streit entstandenen Kosten verlangen.

BGH – Beschluss, VII ZB 23/07 vom 27.09.2007

Wird eine nicht existente Partei verklagt und beruft sie sich auf ihre fehlende rechtliche Existenz, sind im Kostenfestsetzungsverfahren auch die Aufwendungen desjenigen zu berücksichtigen, der für die nicht existente Partei einen Rechtsanwalt beauftragt hat, um die fehlende Parteifähigkeit geltend zu machen.

BGH – Beschluss, I ZB 47/06 vom 19.04.2007

Ob die Kosten, die in einem Markenverletzungsverfahren für die Tätigkeit eines italienischen consulente in marchi aufgewendet worden sind, in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 3 MarkenG festgesetzt werden können, ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen. Maßgeblich ist dabei, ob der consulente in marchi in Kennzeichenstreitsachen nach seiner Ausbildung und dem Tätigkeitsbereich, für den er in Italien zugelassen ist, im Wesentlichen einem in Deutschland zugelassenen Patentanwalt gleichgestellt werden kann.

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 97/07 vom 17.04.2007

Auch im Strafverfahren entscheidet das Beschwerdegericht durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter entscheidet, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder von einem Rechtspfleger erlassen wurde.

BGH – Beschluss, III ZB 79/06 vom 04.04.2007

Im Kostenfestsetzungsverfahren ist es nicht erforderlich, dass sich die für die Festsetzung der beantragten Gebühren maßgeblichen Tatsachen ohne weitere Erhebungen aus der Gerichtsakte ergeben oder unstreitig sind.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 WF 40/07 vom 19.02.2007

Wird die Gegenseite nicht zur Einreichung auch ihrer Kostenrechnung aufgefordert liegt ein schwerer Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung des Beschlusses und Rückverweisung an das FamG zur Folge hat.

BGH – Beschluss, V ZB 85/06 vom 25.01.2007

Die bei der Anwendung von § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO gebotene typisierende Betrachtungsweise führt dazu, dass die Notwendigkeit einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu bejahen ist, wenn eine rechtsunkundige Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalt mit der Vertretung in einem Prozess beauftragt, der vor einem auswärtigen Gericht geführt wird.

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