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JuraForum.deUrteileVorschriftenZZAV§ 7 bis 11 ZAV 

Entscheidungen zu "§ 7 bis 11 ZAV"

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BFH – Urteil, V R 40/04 vom 03.07.2008

1. Eine von einem Bundesland eingerichtete sog. "Milchquoten-Verkaufsstelle", die Anlieferungs-Referenzmengen an Milcherzeuger überträgt, handelt bei dieser Tätigkeit nicht als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

2. Sie ist nicht verpflichtet, in der Rechnung über die Übertragung der Anlieferungs-Referenzmengen Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.

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