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Entscheidungen zu "§ 4 WPflG"

Übersicht

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 18.02 vom 22.02.2003

Der Widerruf einer Einberufung zur Alarmreserve bedarf nicht der Mitteilung schriftlicher Gründe.

Die Ermessensbetätigung beim Widerruf eines Einberufungsbescheides unterliegt im Hinblick auf die Möglichkeit einer willkürlichen Benachteiligung des Wehrpflichtigen der gerichtlichen Überprüfung.

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