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JuraForum.deUrteileVorschriftenWWHG§ 8 Abs. 3 WHG 

Entscheidungen zu "§ 8 Abs. 3 WHG"

Übersicht

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 1793/05 vom 08.12.2006

1. Erfüllt ein Vorhaben (hier: Rutschsanierung eines Hangs) den Tatbestand einer Gewässerbenutzung so ist wegen § 14 Abs. 1 WHG neben der Planfeststellung trotz ihrer Konzentrationswirkung eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, welche die Planfeststellungsbehörde erteilt.

2. Zur "Rechtsposition" eines Grundstückseigentümers, der seine private Wasserversorgung über einen Brunnen durch das planfestgestellte Vorhaben beeinträchtigt sieht.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 03.823 vom 18.12.2003

Die Feststellung, dass in ein hochwassergefährdetes Gewässer eine bestimmte Wassermenge zusätzlich eingeleitet wird, reicht nicht aus, um aus Sicht der potentiell von Überschwemmungen betroffenen Grundeigentümer eine nachteilige Einwirkung im Sinne des § 8 Abs. 3 WHG zu belegen.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 4 U 12/02 vom 18.04.2002

1. Wird durch eine erlaubnis- (§ 7 WHG) oder bewilligungspflichtige (§ 8 WGH) Gewässerbenutzung der Grundwasserstand verändert, so ist derjenige, der hierdurch Nachteile erleidet, gegen eien solchen Eingriff in die Privatsphäre auch privatrechtlich geschützt.

2. Unerheblich ist bei der Frage der Verletzung des genannten Schutzgesetzes, ob bei der gebotenen Einleitung eines Bewilligungsverfahrens die Absenkung unterblieben oder nur unter Durchführung schadensverhindernder Maßnahmen erlaubt worden wäre. Vielmehr gehört zum subjektiven Tatbestand die mindestens fahrlässige Unkenntnis, dass die Grundwasserabsenkung den Grundwasserspiegel des betroffenen Grundstückseigentümers beeinträchtigt.

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