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JuraForum.deUrteileVorschriftenWWertVO§ 18 Abs. 1 WertVO 

Entscheidungen zu "§ 18 Abs. 1 WertVO"

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OLG-NAUMBURG – Urteil, 14 UF 13/06 vom 07.07.2006

Dem Gläubiger eines materiellen Anspruches bleibt es jederzeit unbenommen, den Anspruch prozessual titulieren zu lassen. Dies gilt auch, wenn in einem notariellen Vertrag ein Anspruch begründet oder konkretisiert wird, ohne mit einer Vollstreckungsklausel versehen zu sein.

Bei einseitiger Lastenverteilung in einem Ehevertrag ist nach Treu und Glauben über die Wirksamkeit insgesamt im Rahmen der Ausübungskontrolle zu befinden.

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