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JuraForum.deUrteileVorschriftenWWEG§ 27 Abs. 2 WEG 

Entscheidungen zu "§ 27 Abs. 2 WEG"

Übersicht

BGH – Beschluss, V ZB 172/08 vom 14.05.2009

a) Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann bei einem Verbandsprozess die Erstattung der durch die interne Unterrichtung ihrer Mitglieder über den Prozess entstehenden Kosten nicht verlangen.

b) Das gilt auch bei einer Beschlussanfechtung, wenn sich die Wohnungseigentümer von dem Verwalter oder dem von diesem beauftragten Prozessbevollmächtigten vertreten lassen, den Anfechtungsprozess damit ähnlich einem Prozess des Verbands führen.

c) Betrifft die Beschlussanfechtung die Rechtsstellung des Verwalters, sind allerdings die Kosten der Unterrichtung der übrigen Wohnungseigentümer über die Anfechtungsklage und ihre Begründung erstattungsfähig, weil sich ein Beschlussanfechtungsprozess nur bei Sicherstellung dieser Unterrichtung ähnlich einem Verbandsprozess führen lässt.

BGH – Urteil, II ZR 218/01 vom 09.02.2004

a) Sind in einem städtebaulichen Areal (Olympiadorf) gemeinschaftliche Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen vorhanden, welche teilweise grundstücksübergreifend, teilweise nur auf einzelnen privaten Grundstücken errichtet sind, können auch Wohnungseigentümergemeinschaften, vertreten durch die jeweiligen Verwalter, einen Dritten langfristig mit der Unterhaltung und Instandsetzung der Anlagen sowie der Umlage der Aufwendungen beauftragen, ohne daß § 27 WEG dem entgegensteht.

b) Ist in einem solchen Vertrag festgelegt, daß Gewährleistungsansprüche für Baumängel - im Gegensatz zu üblichen Instandsetzungsarbeiten - vom jeweiligen Auftraggeber der Bauleistung geltend zu machen sind, kommt diese Einschränkung nicht mehr in Betracht, wenn über 25 Jahre seit der Abnahme der Bauarbeiten wegen des Ablaufs der Verjährungsfristen solche Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 185/03 vom 23.12.2003

1. Erledigt sich ein Eigentümerbeschluss durch Zeitablauf und tritt damit Erledigung der Hauptsache ein, ist ein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit oder Fehlerhaftigkeit des Eigentümerbeschlusses in der Regel unzulässig.

2. Die Ordnungsmäßigkeit der Ermächtigung des Verwalters zur Verfahrensführung für die Wohnungseigentümer wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Beschluss über die Verwalterbestellung angefochten ist und möglicherweise für ungültig erklärt wird.

3. Eine Jahresabrechnung oder ein Wirtschaftsplan ist, unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit, nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, weil die Bestellung des Verwaltungsbeirats, dem die Prüfung der Pläne oblag, nichtig ist.

4. Es widerspricht nicht einer ordnungsmäßigen Gebrauchsregelung, wenn in einer Wohnanlage mit deutschsprachigen Bewohnern und Empfangsmöglichkeiten für neun Fernsehprogramme über eine Gemeinschaftsantenne das Anbringen einzelner Parabolantennen grundsätzlich untersagt wird.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 11 Wx 14/01 vom 07.11.2001

1. Ein Beschlussanfechtungsverfahren gegen die Abberufung des Verwalters erledigt sich, wenn die Bestellung aus anderen Gründen - durch Zeitablauf oder einen nicht angefochtenen weiteren Beschluss - endet.

2. Erledigt sich die Hauptsache nach Einlegung einer zulässigen sofortigen Beschwerde, muss der Beschwerdeführer den Beschwerdeantrag auf die Kosten beschränken; ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung in der Hauptsache besteht nicht mehr.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 128/00 vom 11.06.2001

Zur Frage der Aufrechnung von Ansprüchen aus einer Notgeschäftsführung gegen Wohngeldansprüche.

BAG – Urteil, 9 AZR 83/97 vom 11.08.1998

Leitsatz:

Der Verwalter ist nach § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG nicht ermächtigt, ohne Beschluß der Wohnungseigentümer Klage auf Rückzahlung des Lohnes gegen einen früheren Arbeitnehmer der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erheben.

Aktenzeichen: 9 AZR 83/97
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 11. August 1998
- 9 AZR 83/97 -

I. Arbeitsgericht
Mannheim
- 2 Ca 434/95 -
Urteil vom 17. Januar 1996

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg (Mannheim)
- 13 Sa 55/96 -
Urteil vom 19. Dezember 1996

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 5 U 131/07 vom 30.10.2008


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