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JuraForum.deUrteileVorschriftenWWEG§ 26 Abs. 2 Halbs. 2 WEG 

Entscheidungen zu "§ 26 Abs. 2 Halbs. 2 WEG"

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 64/04 vom 23.06.2004

1. Über die Jahresabrechnung und über die Entlastung von Verwaltung und Verwaltungsbeirat haben auch in einer Mehrhaus-Wohnanlage grundsätzlich alle Wohnungs- und Teileigentümer abzustimmen.

2. Ein Eigentümerbeschluss über die wiederholte Bestellung des Verwalters für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren ist wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 2 Halbs. 2 WEG nichtig, wenn der Beschluss länger als ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst wird und die neue Amtszeit nicht mit der Neubestellung zu laufen beginnt.

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