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Entscheidungen zu "§ 2 WaldG-SH"

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 1 L 121/00 vom 30.05.2001

Von einer bewusst und gewollt getroffenen Regelung im Bebauungsplan darf keine Befreiung erteilt werden, wenn sich die Sach- und Rechtslage seit der Planungsentscheidung nicht maßgeblich geändert hat. Eine solche, dem erklärten Willen des Satzungsgebers entgegenstehende Befreiung, würde die Grundzüge der Planung berühren und wäre zudem ermessensfehlerhaft.

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  • § 2 WaldG-SH

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