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Entscheidungen zu "§ 10 WahrnG"

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OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 115/07 vom 05.11.2008

1. Die sog. GEMA-Vermutung bezieht sich auch auf die musikalische Untermalung pornographischer Filme.

2. Jedenfalls für den Zeitraum vom Januar 2000 bis Februar 2001 ist davon auszugehen, dass es sich bei der pornographischen Filmen unterlegten Musik noch nicht ausschließlich um sog. GEMA-freie Produktionen gehandelt hat.

3. Der Nutzer mit Musik unterlegter Filmproduktionen muss durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass er auskunftsfähig darüber ist, welcher konkrete Film mit welcher Musikuntermalung zu welchem Zeitpunkt in seinem Betrieb vorgeführt worden ist. Pauschalangaben sind ungeeignet, die GEMA-Vermutung zu widerlegen.

4. Die Verwertungsgesellschaft ist nicht grundsätzlich verpflichtet, sich die erforderlichen Kenntnisse durch Kontrollen vor Ort selbst zu verschaffen bzw. über die gesetzlich vorgesehene Einzelauskunft hinaus ihrerseits umfassend pauschale Auskünfte über allgemeine Umstände zu erteilen, die der Auskunftspflichtige in Bezug auf das von im (möglicherweise) verwertete Repertoire zu erfahren wünscht.

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