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JuraForum.deUrteileVorschriftenWWaffG 1976§ 53 Abs. 4 WaffG 1976 

Entscheidungen zu "§ 53 Abs. 4 WaffG 1976"

Übersicht

OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 Q 2/06 vom 03.03.2006

Es ist ein zentrales Anliegen des Waffengesetzes, den Umgang und den Verkehr mit Waffen zur Unterbindung einer illegalen Weitergabe von Waffen einer lückenlosen und damit effektiven behördlichen Kontrolle zu unterstellen, weswegen den diesbezüglichen Vorschriften nicht nur dienende Funktion zukommt.

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